Bautzen
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Freundin ermordet? Täter nicht schuldfähig

Die Staatsanwaltschaft hat eine Sicherungsverwahrung des mutmaßlichen Täters beantragt. Grund sind mehrere Umstände.

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© dpa

Bautzen.  Der Mann, der im November in Bautzen seine Freundin erstochen haben soll, ist nach Auffassung eines psychiatrischen Gutachters bei der Tat nicht schuldfähig gewesen. Gleich mehrere Gründe veranlassten den Experten zu diesem Ergebnis: Wie die Staatsanwaltschaft bekannt gab, leidet der mutmaßliche Täter wohl unter einer psychischen Störung. Seine Psychose soll durch Drogenkonsum verursacht worden sein; der Mann nahm mehrere, härtere Substanzen zu sich. Bei der Tat soll der 32-Jährige zudem unter Alkoholeinfluss gestanden haben.

Die Staatsanwaltschaft stuft den mutmaßlichen Täter als gefährlich ein. Sie hat nun beim Landgericht Görlitz einen Antrag auf Sicherungsverwahrung des Mannes gestellt. Das Gericht muss entscheiden, ob er tatsächlich schuldunfähig ist. Bis zum Verhandlungstermin muss der 32-Jährige in einer Psychiatrie bleiben. Ähnlich lief es im Falle des sogenannten Heckenschützen aus Bischofswerda. Der Mann, der 2018 in und um Bischofswerda auf Autos schoss, muss unbefristet in die Psychiatrie.

Im Falle des Bautzener Tötungsdelikts hat sich der Mann noch immer nicht zum Tatmotiv geäußert. Das sei aufgrund der psychischen Erkrankung vorerst auch nicht zu erwarten, erklärte die Staatsanwaltschaft. Eine Frau hatte damals ihre 30 Jahre alte Tochter tot in ihrer Wohnung in der Bautzener Innenstadt gefunden. Auch den Partner der Tochter fand die Frau dort. Er hatte versucht, sich selbst zu töten. Weil er sich bei den Rettungsversuchen wehrte, musste er gefesselt werden. (SZ)