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Mutmaßliche Bierdiebe vor Gericht

Ein Striegistaler und ein Mann aus Hainichen standen wegen Diebstahls vor Gericht. Das Verfahren wird fortgesetzt.

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© Karl-Ludwig Oberthuer

Von Helene Krause

Striegistal/Hainichen. Als ein Mitarbeiter der Firma Geins GmbH Hainichen am frühen Morgen des 27. November 2014 zur Arbeit kam, sagte ihm ein Kollege, dass Kästen und Flaschen mit Getränken fehlten. Da es nicht das erste Mal war, dass Leergut oder Getränke entwendet wurden, zeigten sie den Diebstahl an. Jetzt mussten sich die mutmaßlichen Diebe, ein 18-jähriger Frankenberger und ein 41-Jähriger aus Striegistal, vorm Amtsgericht Döbeln verantworten. Der Vorwurf: besonders schwerer Fall des Diebstahls.

Angeklagte mit Wissenslücken

Zwischen Juli und November 2014 sollen beide mehrfach in das Gelände der Firma Geins in Hainichen eingedrungen sein. Im Juli sollen sie einen Kasten Hasseröder gestohlen haben. Im November sollen sie insgesamt dreimal zugeschlagen und dabei mehrere Kästen Bier sowie zahlreiche Flaschen Vita Cola entwendet haben.

Während der 41-Jährige die Taten bestritt, gestand der 18-Jährige. „Wir haben das geklaut“, sagte er. „Ich war bei zwei Taten dabei.“ Die Flaschen schafften sie in die Wohnung des Striegistalers. Dort tranken sie mit Freunden. Bei den Taten will der 18-Jährige außerhalb des Firmengeländes gestanden und die Flaschen entgegengenommen haben. Bei zwei Taten wartete er in der Wohnung des 41-Jährigen. „Ich weiß nicht mehr alles, was da passiert ist“, sagte er weiter. „Zu der Zeit trank ich sehr viel.“ Daraufhin entgegnet der Mittäter: „Das ist absoluter Schwachsinn, was er sagt. Er hat mich bestohlen. Ich hatte mit ihm keinen Kontakt.“

Weitere Zeugen werden gehört

Einen Hinweis auf die Täter hatte ein weiterer Zeuge erhalten. Dem erzählte ein Bekannter, dass die beiden Angeklagten die Getränke gestohlen haben sollen. Dieser nannte auch eine Zeugin, die den Striegistaler kannte. Doch die kann zur Tat nichts sagen. „Der mich als Zeuge angegeben hat, der hat mir von dem Einbruch erzählt“, sagte sie. Von dem Diebstahl wisse sie nichts.

Weil die Taten in der Verhandlung nicht geklärt werden konnten, wird das Verfahren im Februar fortgesetzt. Dann werden weitere Zeugen gehört, unter anderem der Mann, der dem Firmenmitarbeiter den Hinweis auf die Angeklagten gab.