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Mutter behält Sorgerecht für Bernsdorfer Findelkind

Die 25-Jährige, die Ende August ihr Neugeborenes ausgesetzt hatte, sitzt aber weiterhin in U-Haft. Die Ermittlungen laufen.

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Von Jana Ulbrich

Der Fall ist noch immer nicht geklärt. Auch zweieinhalb Monate danach hat die Staatsanwaltschaft noch keine endgültige Antwort auf die Frage, warum eine junge Frau heimlich ein Kind zu Welt bringt, es in eine warme Decke wickelt, unter einen Strauch legt und anschließend einfach davongeht – so geschehen am 23. August dieses Jahres in Bernsdorf bei Hoyerswerda.

Vielleicht wird es auch gar keine endgültige Antwort auf diese Frage geben. „Die Ermittlungen in so einem Fall sind langwierig und schwierig“, sagt Staatsanwalt Till Neumann. Die junge Frau, die schon wenige Tage nach der Tat ausfindig gemacht ist, sitzt bis heute in Untersuchungshaft. Die Arbeit der Staatsanwälte ist noch längst nicht abgeschlossen. Abgeschlossen ist hingegen das Verfahren am Hoyerswerdaer Familiengericht, in dem es um den Entzug des mütterlichen Sorgerechts ging.

Die 25-jährige Bernsdorferin darf es formalrechtlich erst einmal behalten. „Wir haben das schon begonnene Verfahren zum Entzug des Sorgerechts wieder eingestellt“, erklärt Familienrichterin Jeanette Zeising, die für den Fall zuständig ist.

Der Grund: Das Bautzener Jungendamt, das gleich nach der Festnahme der Mutter beim Gericht einen Antrag auf Entzug des elterlichen Sorgerechts gestellt hatte, hat jenen Antrag wieder zurückgezogen. Warum, dazu will sich beim Jugendamt niemand äußern. Es wird formalrechtliche Gründe haben. Für die Aufarbeitung eines solchen Falles, vor allem für das Wohl des Kindes, sei es oft unerlässlich, dass leibliche Eltern befugt sind, Entscheidungen mitzutreffen, erklärt die Familienrichterin. Beispielsweise, wenn es darum geht, einem Kind einen Namen zu geben oder einer Freigabe zur Adoption zuzustimmen,

Das kleine Mädchen, von zufälligen Passanten am späten Abend jenes Augusttages noch rechtzeitig entdeckt, lebt weiterhin in der Obhut einer Pflegefamilie. Gegen die Mutter läuft das Ermittlungsverfahren weiter. Der Ausgang ist offen. Wenn der 25-Jährigen bei ihrer Tat bewusst gewesen sein sollte, dass das Kind hätte sterben können, dann müsste die Anklage auf versuchten Totschlag lauten. Fünf bis 15 Jahre Gefängnis sieht das Strafrecht in diesem Fall vor. Bliebe es beim Fall einer Aussetzung, dann drohen der Frau je nach Schwere der Tat zwischen drei Monaten und zehn Jahren Gefängnis.