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Nachbarschaftsfrieden endet mit zwei Bienenstöcken

Ein Hausbesitzer aus Rabenau will seinem Nachbarn die Imkerei verbieten. Gestern stritten sich die beiden vor dem Landgericht Dresden.

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Von Maren Soehring

Rabenau, Ortsteil Oelsa, ist ein beschauliches Fleckchen Erde: Einfamilienhäuser inmitten idyllischer Gärten, dahinter Wiesen, Felder, Wald. Seit fast 20 Jahren leben hier auch Bernd R. und Olf W. mit ihren Familien friedlich nebeneinander. Bis die Bienen kamen.

Im Jahr 2007 begann Bernd R. mit der Imkerei. Er beherbergte zeitweise sieben Völker auf seinem Grundstück, die auch in den Garten des Nachbarn ausschwärmten, sich dort an den Blumen erfreuten und am großzügigen Badeteich erfrischten.

Seitdem gibt es Streit. Denn Olf W. hat eine Bienengiftallergie, die nach Ansicht seiner Ärzte lebensbedrohlich sein kann. Nach dem Stich von einer Hornisse, die ein ähnliches Gift absondert, musste er bereits von einem Notarzt versorgt werden. Nun lebt er in ständiger Angst vor den Attacken der nachbarlichen Bienen: Er sei jedes Jahr mehrfach gestochen worden, bislang zum Glück ohne schwerwiegende Konsequenzen.

Gescheiterte Kompromisse

Zunächst versuchten beide aufeinander zuzugehen: Hobby-Imker R. lagerte bereits vor zwei Jahren fünf der Völker aus, nur noch zwei Bienenstöcke stehen seitdem in seinem Garten. Olf W. begann eine Desensibilisierungstherapie, um seine Allergie zu bekämpfen. Als diese jedoch nicht schnell genug den gewünschten Erfolg brachte, zog er vor Gericht, verlangte von Bernd R., auch die anderen Insekten zu entfernen. Die beiden Männer, immer noch per Du, wechseln seitdem privat kaum noch ein Wort miteinander. Das zuständige Amtsgericht in Dippoldiswalde wies die Klage im November vergangenen Jahres ab. Gestern trafen sich die Nachbarn erneut vor dem Landgericht in Dresden. Richter Peter Kieß musste abwägen: Kann Olf W. aufgrund seiner Allergie den Nachbarn zur Aufgabe seiner Imkerei im heimischen Garten zwingen? Oder muss er – gerade in einem ländlichen Gebiet – einen Bienenflug hinnehmen?

Die Rechtslage dazu sei recht eindeutig, sagte Richter Kieß. Auch wenn sein Nachbar kein Imker wäre, müsse Olf W. in einer solchen Umgebung mit Bienen im Garten rechnen. Der nächste Bienenzüchter betreut in rund 300 Meter Entfernung weitere Völker, auch Wildbienen finden auf den umliegenden Wiesen und Weiden gute Bedingungen. Mehrfach regte er eine Verständigung zwischen den Nachbarn an – umsonst. Das Urteil wird am 7. Juli gesprochen. Die Prognose: Im Zweifel für die Bienen.