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Nachbarschaftshilfe endet tödlich

Ein 25-jähriger Löbauer hat sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten müssen. Er hatte unter Alkoholeinfluss einen schweren Verkehrsunfall verursacht.

Von Rolf Hill
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Die Verhandlung fand am Amtsgericht Zittau statt.
Die Verhandlung fand am Amtsgericht Zittau statt. © SZ-Archiv/Matthias Weber

Einen tragischen Ausgang nahm die Alkoholfahrt eines jungen Löbauers, der sich dafür am Donnerstag vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Zittau verantworten musste. Dazu sinngemäß Staatsanwältin Heike Korowiak in der Anklageschrift: Der Angeklagte war in der Nacht zum 7. Juni 2017 mit einem Pkw Honda auf der Staatsstraße 115 unterwegs. Mit ihm im Wagen saß dessen Halter und Besitzer, ein 67-jähriger Wohnungsnachbar. Beide waren angetrunken und der Angeklagte zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Gegen 0.50 Uhr kam das Auto zwischen Oelsa und Großdehsa von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Brückenpfeiler. Während der Unfallverursacher schwer verletzt geborgen werden konnte, verstarb der Beifahrer noch am Unfallort. Während ein Alkohol- oder Drogentest beim Fahrer aufgrund der schweren Verletzungen an Ort und Stelle nicht möglich war, ergab die im Krankenhaus erfolgte Kontrolle des Blutalkohols einen Durchschnittswert von 1,83 Promille.

Er sei an diesem Abend vom Nachbarn um Hilfe gebeten worden, erklärte der Angeklagte. Dessen Frau hatte sich von ihm getrennt, war ausgezogen und beabsichtigte die Scheidung. Nun verkündete der bereits angetrunkene Rentner, er wolle sich ins Auto setzen und gegen einen Baum fahren, um so seinem Leben ein Ende zu setzen. Erschrocken benachrichtigte der junge Mann per SMS die Noch-Ehefrau, welche auch sofort kam. Gemeinsam versuchten sie, dem Mann die Autoschlüssel wegzunehmen. Als dies nicht gelang, riefen sie die Polizei. Der diensthabende Beamte beruhigte den Mann, und als dieser sich in seine Wohnung zurückgezogen hatte, sah er keinen Grund mehr für weitere Maßnahmen. Auch die Ehefrau war wieder gegangen. Sie bestätigte, dass ihr Mann schon einmal gegenüber Dritten verkündet hatte, wenn sich seine Frau von ihm trennt, bringe er sich um. Allerdings hätte sie nie geglaubt, dass er das in die Tat umsetzen könnte. Was danach geschah, könne er nicht sagen, sagte der Angeklagte. So wisse er nicht, wie er ins Auto des Nachbarn und hinters Steuer gekommen sei. Am Tanklager Oelsa habe er angehalten, um eine Zigarette zu rauchen. Von da wollte er ursprünglich nach Hause laufen, tat es aber dann nicht. Nur wenig später kam es zum Crash. Auch daran fehle ihm jede Erinnerung. Allerdings verfolge ihn immer das Bild einer Hand, die von rechts herüberkommt und versucht, ins Lenkrad zu greifen. Das sehe er auch bei Nacht. Er selbst erlitt diverse Knochenbrüche, Risse in Leber und Milz und lag längere Zeit im Koma. Eine Herzoperation steht noch bevor. Außerdem sitzt er im Rollstuhl und ist auf die Pflege durch Mutter und Ehefrau angewiesen. Aus dem Bericht des Kfz-Sachverständigen ging hervor, dass es am Pkw vor dem Unfall augenscheinlich keine technischen Mängel gab. Somit komme als Ursache nur menschliches Versagen infrage. Die Geschwindigkeit bei der Kollision bezifferte er mit 85 bis 88 km/h. Die Spurenlage habe ergeben, dass vor dem Zusammenstoß noch eine Vollbremsung erfolgte. Doch da war es bereits zu spät.

Wie sich herausstellte, war der Angeklagte bereits strafrechtlich vorbelastet. Wegen mehrerer Einzeldelikte wurde er zu einer Gesamtjugendstrafe von 14 Monaten verurteilt. Nachdem er den Großteil abgesessen hatte, wurde der Rest zur Bewährung ausgesetzt. Die war zur Tatzeit noch nicht abgelaufen. Staatsanwältin Heike Korowiak hielt den Angeklagten im jetzigen Verfahren in allen drei Anklagepunkten für schuldig. Selbst wenn der Beifahrer während der Fahrt versucht haben sollte, nach dem Lenkrad zu greifen, was nicht bewiesen war, lag die Verantwortung allein beim Beschuldigten. Er hätte sich gar nicht erst in das Auto setzen dürfen. Nur so wäre das tragische Geschehen vermeidbar gewesen. Sie beantragte, auch unter Berücksichtigung der schweren Folgen für den Täter, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre. Außerdem eine Fahrerlaubnissperre von einem Jahr. Der Verteidiger erkannte ebenfalls die Schuld seines Mandanten an, hielt aber ein Eingreifen des Beifahrers durchaus für glaubhaft. Dafür sprachen seiner Meinung nach die Lenkbewegung nach links und die erfolgte Vollbremsung. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Holger Maaß schloss sich in allen Punkten dem Antrag der Staatsanwältin an. Einzig und allein das verantwortungslose Verhalten des Angeklagten habe die Kette des weiteren tragischen Geschehens in Gang gesetzt, hieß es in der Urteilsbegründung. 

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