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Nazi-Parolen im Vollrausch

Seine Lebenseinstellung bringt einen Dresdner immer wieder vor Gericht. Diesmal stand er in Pirna vor dem Kadi.

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© Stephan Klingbeil

Von Yvonne Popp

Gerichtsbericht. Mit Auftritten vor Gericht kennt sich Marco A. bestens aus. Nach dem er im Mai dieses Jahres bereits in Dippoldiswalde wegen Bedrohung, Beleidigung und Sachbeschädigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist (SZ berichtete), muss er sich nun erneut vor einem Amtsgericht verantworten. Diesmal in Pirna.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39-Jährigen vor, am 22. August vergangenen Jahres bei den Protesten vor der Flüchtlingsunterkunft in Heidenau eine Gruppe Bereitschaftspolizisten mit der Parole „Sieg Heil“ gegrüßt zu haben. Sollte sich der Vorwurf erhärten, hätte sich der gelernte Maurer wieder strafbar gemacht, denn der „Sieg Heil“-Ruf ist als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verboten.

Von Richterin Cornelia Rosen zum Sachverhalt befragt, streitet der Angeklagte die Vorwürfe nicht ab. Allerdings, so sagt er, könne er sich nicht mehr genau an alles erinnern, da er an diesem Tag zu viel Alkohol getrunken hatte. Er wisse aber noch, dass er zum nahe gelegenen Real-Markt gegangen war, um Bier zu holen. Dort muss er auf die Polizisten getroffen sein. Ob und worüber er mit den Beamten gesprochen hatte, kann der Deutsche heute nicht mehr sagen. „Bis zu einem Pegel von 2,0 Promille habe ich noch Erinnerungen. Ist er höher, wird es dunkel“, erklärt er der Richterin. Er sagt weiter, dass er noch am selben Abend mit einer Alkoholvergiftung ins Sebnitzer Krankenhaus eingeliefert worden sei.

Danach erzählt der durchaus sympathisch wirkende Mann dem Gericht von seiner langjährigen Alkoholsucht und der Therapie, die er zunächst erfolgreich abgeschlossen, danach aber wieder zu trinken angefangen hatte.

Konfusen Eindruck hinterlassen

Drei Beamte der Bereitschaftspolizei können bestätigen, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt des Vorfalls tatsächlich stark angetrunken war. Sie sagen, dass er damals zufällig an ihrem Einsatzfahrzeug vorbeigekommen ist. Während des Gesprächs, das von ihm ausgegangen war und in die asylkritische Richtung zielte, habe er einen konfusen Eindruck gemacht und auch recht zusammenhanglos gesprochen. Die Polizisten hatten aber nicht den Eindruck, dass der Angeklagte sie provozieren wollte. Nur hätte er eben zum Abschied „Tschüss und Sieg Heil“ gerufen. Das sei auch für andere Menschen hörbar gewesen. Die Polizisten handelten.

Ein Polizeimeister und sein Kollege hielten den Angeklagten vorübergehend fest und belehrten ihn. Ein Atemalkoholtest wurde vorgenommen. Dieser ergab einen Wert von 1,2 Milligramm Alkohol pro Liter Blut, das entspricht 2,4 Promille. Auch ein Platzverweis wurde ausgesprochen. Den hätte Marco A. ohne Weiteres akzeptiert, sagen die Beamten. Generell sei er während der ganzen Zeit kooperativ gewesen. Die Belehrung der Beamten allerdings fruchtete nicht. Denn nachdem er aus der polizeilichen Maßnahme entlassen worden sei, habe er den Nazi-Gruß noch einmal benutzt, erzählen die Polizisten.

Nach der Zeugenvernehmung sieht die Staatsanwältin den Tatbestand als erwiesen an, stellt aber die Frage in den Raum, wie das zu ahnden sei, denn bisher hatten Geldstrafen bei dem vielfach vorbestraften Angeklagten zu keiner Besserung seines Verhaltens geführt. Die Staatsanwältin argumentiert, dass vor allem Marco A.’s Alkoholsucht zu der großen Zahl an Straftaten führte. Sie beantragt daher eine Freiheitsstrafe von vier Monaten. Dem folgt die Richterin. Dazu bezieht sie das noch nicht vollstreckte Urteil vom Amtsgericht Dippoldiswalde in ihren Beschluss mit ein, weshalb die Strafe am Ende acht Monate beträgt. Diese werden zu einer dreijährigen Bewährung ausgesetzt. Marco A. muss nun innerhalb eines Jahres eine neue Therapie beginnen und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Erfüllt er diese Auflagen nicht, muss er ins Gefängnis.