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Neue Beweise verzögern Missbrauchs-Prozess um Jahre

Ein Angeklagter soll sich öfter an seiner zweijährigen Enkelin vergangen haben. Nun kommt der Fall ans Landgericht.

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Von Alexander Schneider

Gert H. (53) hat in seinem Prozess gestanden, sich an seiner zweijährigen Enkelin vergangen zu haben. Verurteilt wird er dafür jedoch nicht. Zumindest bis auf Weiteres. Weil überraschend neue Beweise aufgetaucht sind, setzte das Schöffengericht das Verfahren aus und verwies es vom Amtsgericht Dresden ans Landgericht. Die Begründung der Vorsitzenden Richterin Susanne Halt: Die Strafkompetenz des Schöffengerichts von maximal vier Jahren reiche möglicherweise nicht mehr aus. Aufgrund der neuen Beweise könnte sich Gert H. wegen schweren Missbrauchs von Kindern in mindestens zwei Fällen schuldig gemacht haben und nicht mehr in nur dem einen angeklagten Fall. Auf schweren Kindesmissbrauch steht eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren.

Es ist ein spektakuläres Verfahren. Nur sehr selten gelingt es, Beschuldigte anzuklagen, die sich an Kleinkindern vergangen haben. Die Taten lassen sich nur schwer nachweisen. Die Aussagen der Kinder allein – wenn es sie überhaupt gibt – genügen meist nicht. Im Fall von Opa Gert H. war das anders. Er hatte Fotos gemacht, als er seine zweijährige Enkelin im Februar 2013 missbrauchte. Diese Bilder überprüfte das Jugendschöffengericht zum Prozessauftakt Mitte März. Weil das Gericht Zweifel hatte, ob alle Aufnahmen an dem genannten Tattag entstanden sind, mussten die Ermittler die Dateien erneut analysieren. Nun stellten sie fest, dass manche Fotos an einem anderen Tag entstanden sein könnten – Gert H. droht nun eine höhere Strafe.

Der Hausmeister hatte zwar ein Geständnis abgelegt, sich dann aber hinter peinlichen Ausreden versteckt. Er behauptete, er sei von seiner Enkelin dazu animiert worden, sie an der Vagina anzufassen. Als ihm das nach einer Weile „zu blöde“ war, wie der 53-Jährige sagte, habe er dem Kind einen Vibrator gegeben. Er habe die Fotos – einige zeigten ausschließlich das Geschlechtsteil des Kindes – gemacht, um zu dokumentieren, dass er „nichts Schlimmes“ getan habe. So kann man sich täuschen. Die Bilder genügten für eine Anklage wegen schweren Missbrauchs.

Jetzt ist aber wieder alles offen. Es kann Jahre dauern, ehe sich Gerd H. vor der Jugendkammer des Landgerichts verantworten muss. Weil er nicht in Untersuchungshaft sitzt, ist sein Verfahren kein besonders dringliches. Angeklagte in Haft haben Vorfahrt. Angesichts des knappen Personals in der Justiz dauert es sehr lange, ehe die Richter zwischen ihren vielen Haftsachen auch andere Fälle verhandeln können.

Der vielleicht gut gemeinte Beschluss, das Verfahren ans Landgericht abzugeben – übrigens gegen den Willen der Staatsanwaltschaft –, könnte gründlich schiefgehen. Insider glauben ohnehin nicht, dass dem „Ersttäter“ Gert H. mehr als vier Jahre drohen. Aufgrund der langen Dauer seines Verfahrens kann H. auch noch mit einem weiteren Strafrabatt rechnen. Die Leidtragenden sind wieder die Opfer, vor allem die Angehörigen des missbrauchten Kindes. Ihre Ungewissheit wird nun auch andauern. Was müssen sie von dieser Justiz halten?