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Neue Regeln in der Karswald-Kita

Leiden Kinder an einer Infektion, müssen Eltern die Genesung des Nachwuchses vor der Rückkehr in die Kita schriftlich bestätigen.

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© dpa

Arnsdorf. In der Arnsdorfer Kita Am Karswald gelten ab sofort einige Neuregelungen zur Wiederaufnahme von Kindern nach einer Erkrankung. Hintergrund sind nach Angaben der Einrichtung Veränderungen im Infektionsschutzgesetz des Freistaates Sachsen. Dieses enthält eine Reihe von Regelungen, die den Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen wie eben Kindergärten, Schulen oder Ferienlagern regeln. Denn dort befinden sich viele Menschen auf engem Raum, Infektionskrankheiten können sich hier besonders leicht ausbreiten.

Neu sei nun, dass der Kita für alle im Infektionsschutzgesetz gelisteten Krankheiten die Eltern die Gesundheit des Kindes schriftlich bestätigen müssen. Darunter fallen beispielsweise Masern und Keuchhusten, aber auch Läuse und Kopfläuse. Die Gruppenerzieher halten deswegen nun ein Formular bereit, mit dem die Eltern die Genesung ihres Kindes bestätigen.

Auch die Problematik der Kinder mit Durchfallerkrankungen wurde neu geregelt. Diese dürfen frühstens 48 Stunden nach dem letzten festen Stuhlgang die Kita wieder besuchen. Für alle nicht im Infektionsschutzgesetz gelisteten Krankheiten gilt wie bisher folgende Faustregel: Einen Tag fieberfrei. Eine Bescheinigung ist hier nicht erforderlich. Alle Eltern der Arnsdorfer Einrichtung erhalten aber nach Angaben der Kita mit der August-Rechnung noch ein ausführliches Informationsblatt, auf dem über die Neuregelungen ebenfalls noch einmal informiert wird. (ste)