Bischofswerda
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Neue Regelungen fürs Hexenbrennen

Ab diesem Jahr wird es in Neukirch deutlich weniger große Feuer geben. Kleinere Lagerfeuer werden dagegen erleichtert.

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Traditionell lodern in der Oberlausitz am 30. Mai die Hexenfeuer, wie hier im vergangenen Jahr in Uhyst. Neukirch legt nun neue Regeln fest.
Traditionell lodern in der Oberlausitz am 30. Mai die Hexenfeuer, wie hier im vergangenen Jahr in Uhyst. Neukirch legt nun neue Regeln fest. © SZ/Uwe Soeder

Neukirch. 80 Hexenfeuer waren im Jahr 2019 in der Gemeinde Neukirch angemeldet, ähnlich viele wie in den Jahren zuvor. „Allein die große Anzahl birgt ein nicht unerhebliches Risiko“, begründet Bürgermeister Jens Zeiler (CDU), weshalb die Gemeinde jetzt das Abrennen von Walpurgisfeuern neu geregelt hat. Gemäß der vom Gemeinderat kürzlich beschlossenen neuen Polizeiverordnung werden ab diesem Jahr am 30. April nur noch maximal 15 große Feuer im Gemeindegebiet genehmigt. „Die Standorte sollen unter Berücksichtigung der Brauchtumspflege vom Gemeinderat festgelegt werden“, erklärt Jens Zeiler. Vereine und Einwohner können bis zum 31. Januar 2019 einen schriftlichen Antrag bei der Gemeinde einreichen.

Im Gegenzug erlaubt die Gemeinde künftig „Koch- und Lagerfeuer“ auf privaten Grundstücken. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen das ganze Jahr über ohne Antrag abgebrannt werden – auch am 30. April. Für diese kleinen Feuer gibt es keine Obergrenze am Tag. Zu den genannten Voraussetzungen gehört, dass nur „trockenes unbehandeltes Scheitholz in befestigten Feuerstätten“ verbrannt werden darf. Die Höhe des Holzstapels darf einen Meter nicht überschreiten, und die Feuerstätte darf keinen größeren Durchmesser als einen Meter haben. „Es liegt also vollständig in Ihrem Ermessen, derartige Feuer abzubrennen. Dabei kann natürlich Brennmaterial nachgelegt werden, wenn es dabei insgesamt bei einem kleinen Koch- oder Lagerfeuer bleibt“, erklärt Jens Zeiler – und er macht deutlich, dass es ein Vertrauensvorschuss der Gemeinde ist. „Natürlich gehen wir davon aus, dass dies verantwortungsvoll und mit der gebotenen Vorsicht erfolgt.“ Der Grundgedanke ist, dass die Bürger ihr privates Feuer selbst unter Kontrolle haben. Diese kleinen Feuer sind allerdings nicht dazu da, sich seiner Gartenabfälle zu entledigen. (SZ)

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