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Neue Unterhalts-Tabelle für Sachsen

Wer nach einer Trennung Unterhalt zahlen muss, darf ab Januar mehr Geld für sich behalten. Weil aber die Unterhaltssätze unverändert bleiben, müssen viele Trennungskinder künftig Einbußen hinnehmen.

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Dresden. Wer nach einer Trennung Unterhalt zahlen muss, darf ab Januar mehr Geld für sich behalten. Weil aber die Unterhaltssätze unverändert bleiben, müssen viele Trennungskinder künftig Einbußen hinnehmen. Mit dieser Entscheidung sind die Dresdner Familienrichter den Empfehlungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf gefolgt, das bundesweit die Unterhaltsansprüche regelt. Die Länder erlassen ihre eigenen Unterhaltstabellen.

Daten der Düsseldorfer Tabelle.
Daten der Düsseldorfer Tabelle. © dpa

Die neue Unterhaltstabelle für Sachsen legt je nach Einkommen des Unterhaltspflichtigen und Alter des Kindes zu zahlende Monatsbeträge zwischen 317 und 781 Euro fest. Mit Jahresbeginn steigt der sogenannte Selbstbehalt für Erwerbstätige von 1 000 auf 1 080 Euro im Monat und für Nichterwerbstätige von 800 auf 880 Euro. Darin enthalten sind Wohnkosten inklusive Nebenkosten und Heizung von monatlich 380 Euro.

„Damit muss schätzungsweise die Hälfte der Unterhaltsbeträge neu berechnet werden“, sagt der Dresdner Fachanwalt für Familienrecht, Frank Simon, im SZ-Interview. Der Unterhaltspflichtige dürfe nicht einfach von sich aus weniger zahlen.

Die Anhebung des Selbstbehalts ist laut Gericht erforderlich, weil der Hartz-IV-Regelsatz zum Jahreswechsel angehoben wird. Damit soll vermieden werden, dass Unterhaltspflichtige in den unteren Einkommensklassen zu Hartz-IV-Empfängern werden. Außerdem soll ihnen ein Arbeitsanreiz erhalten bleiben. Simon stellt allerdings noch 2015 auch eine Erhöhung der Unterhaltssätze in Aussicht. (SZ)