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Neuer Angriff auf das VW-Gesetz

Niedersachsen hat beim Autokonzern mehr zu sagen, als es üblich ist. Deshalb verklagt die EU Deutschland auf ein millionenschweres Bußgeld.

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Brüssel/Hannover. Im Streit um das VW-Gesetz verklagt die EU-Kommission Deutschland auf ein millionenschweres Bußgeld. In dem seit zehn Jahren schwelenden Streit zieht die EU-Behörde zum zweiten Mal vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und fordert eine Änderung der historischen Regelung bei Volkswagen. Die „ungerechtfertigte Sonderstellung“ des Landes Niedersachsen bei dem Autobauer verstoße gegen EU-Recht und müsse abgeschafft werden, teilte die EU-Kommission gestern in Brüssel mit.

Ändert die Bundesregierung das Gesetz nicht, verlangt die Kommission vor Gericht eine Strafe von mindestens 46,5 Millionen Euro. Diesen Betrag müsste die Bundesrepublik und nicht VW selbst zahlen. Die EU-Kommission erwartet, dass die Bundesregierung den Passus im Gesetz abschafft, der Niedersachsen mit einem Anteil von 20 Prozent eine Sperrminorität bei dem Wolfsburger Autobauer sichert. Allgemein üblich im Aktienrecht sind dafür 25 Prozent.

Politiker und Gewerkschaften fürchten um den Schutzwall für den Autobauer und die Mitbestimmung. Im Vorfeld hatte es daher massiv Kritik aus Deutschland an der neuen EU-Klage gehagelt. Zugleich zeigten sich Landesregierung und Betriebsrat überzeugt, dass das VW-Gesetz einer erneuten Überprüfung beim Europäischen Gerichtshof standhalten wird.

Die Entscheidung der EU-Kommission sei nicht nachvollziehbar – schon gar nicht zum jetzigen Zeitpunkt, erklärte Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister. Die Bundesregierung reagierte ebenfalls mit Bedauern.

„Die Kommission wird sich vor dem Gerichtshof eine blutige Nase holen“, sagte VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh. Der Betriebsrat werde sich mit Bund und Land über Schritte zur Sicherung des VW-Gesetzes abstimmen. „EU-Binnenmarktkommissar (Michel) Barnier ist ein neoliberaler Brandstifter“, wetterte IG-Metall-Bezirksleiter Hartmut Meine.

Das VW-Gesetz bevorzuge staatliche Aktionäre gegenüber privaten Investoren, begründete dagegen die Sprecherin von Barnier die Klage, die in den nächsten Wochen eingereicht werde. „Da VW ein Privatunternehmen ist, ist dies nicht angemessen.“ Die Regelung schrecke potenzielle Investoren ab, behindere Innovationen und könne zu steigenden Preisen führen. (dpa)