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Neuer Prozess gegen DRK-Jugendwart

Ein 40-Jähriger soll sich 2012 und 2013 an drei Jungen vergangen haben. Den jungen Männern fällt eine Aussage vorm Dresdner Landgericht schwer. 

Von Alexander Schneider
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Der Fall wird am Dresdner Landgericht verhandelt.
Der Fall wird am Dresdner Landgericht verhandelt. ©  Robert Michael

Erzieher Michael U. wurde Ende 2012 wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilt. Er hatte sich an einem Jugendlichen vergangen, den er betreut hatte. Während des Prozesses im Herbst 2012 soll der 40-jährige gebürtige Radebeuler wieder Jungs sexuell missbraucht haben – als Jugendwart des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Ortsgruppe Cossebaude.

Am Dienstag begann der Prozess am Landgericht Dresden: sechseinhalb Jahre nach den Taten, fünf Jahre nach der Anklageerhebung im April 2014 und zwei Jahre und zwei Monate nach der Eröffnung des Hauptverfahrens im Januar 2017. Die Anklage umfasste ursprünglich elf Vorwürfe, die Jugendschutzkammer ließ allerdings nur drei davon zu. Danach hatte der Jugendwart im Herbst 2012 in dem DRK-Vereinsgebäude in der Breitscheidstraße Geschlechtsverkehr mit einen 15-Jährigen. Er habe dem Jungen, der verzweifelt gewesen sei, weil er keinen Kontakt zu Mädchen bekam, zeigen wollen, wie er Erfolg habe. Im Juli 2013 soll U. ein weiteres Mitglied (16) dieser Ortsgruppe missbraucht haben. Er habe ihm für den Geschlechtsverkehr ein Handy versprochen. In jenem Sommer habe der Jugendwart schließlich auch noch einen dritten Jungen (14) missbraucht.

Michael U. äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Die Kammer vernahm daher die ersten Geschädigten. Den beiden jungen Männern fällt es heute noch extrem schwer, über diese Dinge zu sprechen. Beide sagten, sie hätten keinen Geschlechtsverkehr gewollt. Während sich einer kaum an Details erinnern konnte oder wollte, machte der zweite klarere Angaben. Er hatte sich im Oktober 2013 gegenüber seinem Schulleiter erstmals offenbart – weil der DRK-Jugendwart zu einem Vortrag an dessen Oberschule geladen worden war. Der Schulleiter haben dem 16-Jährigen geraten, zur Polizei zu gehen.

Deutlich wurde, dass U. seine Opfer geschickt manipuliert haben könnte. „Einvernehmlicher“ Sex mit Jugendlichen ist nicht per se strafbar. Ein Täter muss seine Garantenstellung ausgenutzt haben – darum geht es in der Beweisaufnahme. Die Verteidiger Rolf Franek und Peter Hollstein kritisieren, diese Anklage sei die Reaktion der Staatsanwaltschaft, weil ihr im Herbst 2012 das erste Verfahren „um die Ohren geflogen“ sei. Von mehr als 120 Tatvorwürfen waren nur vier zu halten gewesen, für die U. zu 16 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Der Prozess wird fortgesetzt.