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OLG kassiert „Schlepper“-Urteil

Das Oberlandesgericht hat ein Urteil aufgehoben, das Pegida und Siegfried Däbritz untersagt, eine Hilfsorganisation als „Schlepper“ zu bezeichnen.

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© Archivbild: Robert Michael

Dresden. Der Pegida-Förderverein und sein Vorstandsvize Siegfried Däbritz haben ihre Berufung gegen die Hilfsorganisation Mission Lifeline gewonnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden teilte am Freitag mit, die Bezeichnung einer Seenotrettungs- organisation als „Schlepper“ sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Dies gelte auch für die Begriffe „Schlepperorganisation“ und „Schlepper-NGO“. Diese Äußerungen hatte zunächst die neurechte Identitäre Bewegung auf Facebook verbreitet, ehe sie auf den Accounts von Pegida und Däbritz weiter verteilt wurden.

Die Dresdner Hilfsorganisation hatte dagegen geklagt und vor dem Landgericht zunächst gewonnen. In der Urteilsbegründung hieß es damals, dass die Facebook-Postings nicht auf eine sachliche Auseinandersetzung abgezielt hätten, sondern nur auf eine Diffamierung der Seenotretter.

Das Oberlandesgericht sieht das hingegen anders: Bei den Äußerungen handele es sich „um substanzarme Werturteile, die in der Gesamtwürdigung die Schwelle zur unzulässigen Schmähkritik noch nicht erreichten“. Die Meinungsfreiheit für Pegida und Däbritz habe Vorrang. Dass die Seenotretter aufgrund der Schlepper-Äußerungen „in einer breiteren Öffentlichkeit an den Pranger gestellt“ würden, sei nicht zu erwarten, urteilte das Gericht.

Der Dresdner Verein Mission Lifeline ist seit Herbst 2017 mit einem durch Spenden finanzierten ehemaligen Forschungsschiff im Mittelmeer unterwegs, um Flüchtlinge zu retten. Der Anwalt der Hilfsorganisation, Johannes Lichdi, wertete das OLG-Urteil auf Twitter als „eine bedauerliche Entscheidung“. (SZ/uwo)