Döbeln
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Opfer hätte verbluten können

Im Prozess um den versuchten Totschlag an einem Waldheimer werden weitere Zeugen gehört. Die schildern ein Phänomen.

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Symbolfoto ©  Sebastian Schultz

Von Helene Krause

Döbeln. Angeklagt ist ein 26-jähriger Mann aus Waldheim. Vorgeworfen werden im versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Der russische, ehemalige Beikoch soll am Abend des 17. Juni 2018 den Lebensgefährten seiner Mutter in dessen Wohnung in der Feldstraße in Waldheim zuerst mit einem Knüppel zweimal auf den Hinterkopf geschlagen haben. Später soll er sich in die Wohnung des Geschädigten geschlichen und ihn von hinten ein Messer mit einer 20 Zentimeter langen Klinge an den Hals gehalten haben. Mit dem Messer brachte er ihm einen 19 Zentimeter langen Schnitt bei. Das Opfer musste in beiden Fällen notärztlich behandelt werden.

Die Polizisten, die nach den beiden Vorfällen am 17. Juni 2018 in der Feldstraße in Waldheim vor Ort waren, weitere Nachbarn, Notarzt und Unfallchirurg und der medizinische Gutachter der Uniklinik Leipzig Vladimir Wenzel werden in der Fortsetzungsverhandlung am Landgericht Chemnitz als Zeugen gehört.

Täter und Opfer waren zur Tatzeit stark alkoholisiert. Während beim Geschädigten 3,2 Promille zu Buche standen, hatte der Angeklagte 2,8 Promille intus. Doch die Zeugen und auch der medizinische Gutachter berichten erstaunlicherweise, dass beide trotz des hohen Alkoholpegels noch gut drauf waren. „Sie liefen gerade, redeten verständlich und zeigten keinerlei Ausfallerscheinungen“, schildern die Zeugen.

Ein Nachbarjunge, der bei der Tat mit dem Knüppel nach der Aussage des Opfers in der Wohnung des Geschädigten gewesen sein soll, dementiert das in der Zeugenvernehmung. „Ich war nur im Treppenhaus“, sagt er. „Beide standen vor der Wohnungstür des Opfers. Der Angeklagte hatte den Stock in der Hand. Der Geschädigte hatte Angst vor ihm.“ Dann hätte der Beschuldigte den Zeugen weggeschickt. Als der nach unten ging, will er zwei dumpfe Töne gehört haben. „Es klang, als würden sie sich schlagen oder als würde jemand gegen die Wand geschubst“, schildert er.

Später soll ihm der Angeklagte gesagt haben, dass er dem Opfer eine drüber gezogen habe. Ob das ein oder zwei Schläge auf den Kopf waren, kann anhand der Verletzung nicht geklärt werden. Die Beule am Kopf kann auch durch einen Sturz verursacht worden sein, sagen Ärzte und Gutachter. Im Falle des Schnittes sind sich Notarzt, Unfallchirurg und auch Vladimir Wenzel einig, dass das Opfer nur eine oberflächliche Verletzung am Hals hatte. „Die Hauptgefäße waren nicht betroffen“, so Gutachter Wenzel. „Allerdings hätte er verbluten können, wenn der Schnitt nicht schnellstens genäht worden wäre.“

Das Verfahren wird voraussichtlich im Januar fortgesetzt.