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Ordnungsamt bekommt Verstärkung

Die neue Kollegin beginnt ihren Dienst am Mittwoch. Parksünder müssen nun wieder verstärkte Kontrollen fürchten.

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© André Braun

Von Frank Korn

Leisnig. Im Leisniger Bau- und Ordnungsamt wird am heutigen Mittwoch eine neue Mitarbeiterin eingestellt. Das bestätigte Bürgermeister Tobias Goth (CDU). Ausschlaggebend für die Entscheidung zur personellen Aufstockung waren die merklichen Defizite in diesem Bereich in den vergangenen Jahren. Viele Kollegen – nicht nur aus dem Bereich des Bau- und Ordnungsamtes – seien in letzter Zeit in den Ruhestand gegangen. Dies hatte Umbesetzungen zur Folge.

Allerdings wirkte sich der Personalmangel auch auf Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit aus. Gerade im Bereich des ruhenden Verkehrs gab es in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Beschwerden, die auch Thema in den Stadtratsitzungen und in den Ausschüssen waren. Die Stadtverwaltung reagierte mit einer Ausschreibung, die im Februar im Leisniger Amtsblatt veröffentlich wurde.

„Mit der Einstellung der neuen Mitarbeiterin wird die Vollzugsbeamtin entlastet“, sagte Tobias Goth. Sie könne sich nun wieder mehr auf die Kontrolle des ruhenden Verkehrs konzentrieren. Die Aufgaben, die im Ordnungsamt zu erledigen sind, seien vielfältig, so der Bürgermeister. Zum Beispiel sind Fragen zum Gewerberecht zu beantworten, Genehmigungen zum Abbrennen von Feuerwerken zu erteilen oder Anzeigen zu bearbeiten.

Das Ordnungsamt zählt in Deutschland zu den wichtigsten Behörden in einer jeden Gemeindeverwaltung. In der Stadt Leisnig bildet es gemeinsam mit dem Bauamt einen Fachbereich. Der zentrale Aufgabenbereich des Ordnungsamtes ist die Kontrolle der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Diese sind schon allein deswegen notwendig, um die allgemeine Gefahrenabwehr aufrechtzuerhalten. Gemeint ist damit, dass zahlreiche Ordnungswidrigkeiten nun einmal Gefahren darstellen können. Zu nennen sind beispielsweise das illegale Müllabladen oder auch das Falschparken. Das Ordnungsamt kümmert sich diesbezüglich regelmäßig um alle Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Insofern können bei entsprechender Zuständigkeit Anliegen zu Ruhestörungen (Ruhezeiten, Mittagsruhe), Hundesteuern, zur Hundemeldepflicht und zum Bewohnerparkausweis behandelt werden.