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Ordnungsamtschef droht die Kündigung

Leipzig. Norbert Beital hat eine weitere Niederlage vor Gericht erlitten.

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Leipzig - Der Chef des Leipziger Ordnungsamtes, Norbert Beital, hat im Kampf um seine berufliche Zukunft eine weitere juristische Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Leipzig lehnte nach Angaben vom Mittwoch aus formalen Gründen einen Eilantrag ab, mit dem Beital eine Änderung seiner Beurteilung erreichen wollte. Am Vortag hatte bereits das Landesverfassungsgericht eine Beschwerde des Ordnungsamtschefs abgelehnt. Hintergrund ist eine Beurteilung, in der der promovierte Jurist nach internen Rathausquerelen als „ungeeignet“ bezeichnet worden war.

Beital steht damit vor seiner Kündigung. Der Leipziger Stadtrat wird ihm voraussichtlich am 29. März in nichtöffentlicher Sitzung eine Verbeamtung auf Lebenszeit verwehren. Das bedeutet die Kündigung, weil der Posten an eine solche Verbeamtung geknüpft ist. Beital versuchte daher auf gerichtlichem Weg, eine Änderung der Beurteilung durchzusetzen. Laut Verwaltungsgericht ist dies aber nicht im Eilverfahren möglich. Erst wenn ihm wirklich Nachteile durch die Beurteilung entstanden seien, stehe ihm der Rechtsweg offen.

Beital leitet das Ordnungsamt seit April 2003 als Beamter auf Probe. Zuletzt hatte er sich um die Stelle des Ordnungsdezernenten beworben. Dieser Posten ist seit dem vergangenen Herbst frei, nachdem der frühere Dezernent Holger Tschense (SPD) wegen eines Strafbefehls abgewählt worden war. Zudem sollte er Mitarbeiter angestiftet haben, Bußgeldverfahren gegen ihn niederzuschlagen. Im Zusammenhang mit Ermittlungen dazu wegen Anstiftung zur Rechtsbeugung wurde auch Beital im Sommer 2005 kurzfristig suspendiert. Er geriet in Verdacht, ein Bußgeldverfahren unterbunden zu haben. Sein Arbeitsverbot wurde aber gerichtlich aufgehoben. (dpa)