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Ostdeutsche beantragen Sonderrente

Die Zuwendung in Höhe von 250 Euro für politisch Verfolgte in der DDR wurde bisher schon von 8000 Sachsen beantragt.

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Von Peter Kosfeld, Berlin

Wenige Monate nach Verabschiedung des Rehabilitationsgesetzes in Bundestag und Bundesrat stapeln sich in Ostdeutschland Tausende Anträge auf Auszahlung einer Sonderrente. Rund 8000 Sachsen, 6500 Sachsen-Anhalter, 6000 Thüringer und 4000 Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern haben bisher einen Antrag auf Sonderrente als ehemals politisch Verfolgte in der DDR gestellt.

„Ab November werden wir voraussichtlich die ersten Bewilligungen verschicken“, sagte gestern der Sprecher des in Sachsen zuständigen Regierungspräsidiums Chemnitz, Olaf Weiß. Wie viele Menschen in Sachsen insgesamt anspruchsberechtigt sind, könne er nicht sagen, da dies auch von den Einkommensverhältnissen abhänge.

Über 30000 Berechtigte

Eine Frist, bis zu der ein Antrag eingereicht werden müsse, gebe es nicht, sagte Weiß. Allerdings würden die Renten erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung ausgezahlt. „Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich.“ In Thüringen sind über 6000 Anträge eingegangen. Wie das Sozialministerium in Erfurt mitteilte, hätten schätzungsweise bis zu 8500 Menschen im Freistaat als Opfer des DDR-Regimes Anspruch auf die Zuwendung. Bundesweit sei mit über 30000 Berechtigten zu rechnen.

Nach dem im Juni vom Bundestag und im Juli vom Bundesrat verabschiedeten Rehabilitationsgesetz erhalten Bürger eine Sonderrente, die in der DDR mindestens sechs Monate aus politischen Gründen inhaftiert waren. Ihnen stehen monatlich 250 Euro zu. Die Kosten dafür trägt der Bund. Das Gesetz war Ende August in Kraft getreten.

Nur schriftliche Anträge

In Sachsen-Anhalt seien von den 6500 Anträgen auf die Sonderrente bereits 313 bewilligt worden, sagte eine Sprecherin des Landesverwaltungsamtes in Halle. Erste Opferrenten wurden auch schon ausgezahlt. Die Opferrente wird ausschließlich auf schriftlichen Antrag gewährt. Für Sachsen-Anhalt werden den Angaben zufolge bis zu 8000 Anträge erwartet.

Auch das Schweriner Justizministerium hatte unlängst mitgeteilt, dass die ersten Bewilligungsbescheide zur Opferrente ausgereicht worden seien und damit eine zügige Auszahlung des Geldes ermöglicht werde. Nach Angaben von Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) liegen ihrer Behörde etwa 4000 Anträge auf Auszahlung der Opferrente vor.

Die Anträge sollen generell so schnell wie möglich bearbeitet werden. Vorrang hätten jedoch vor allem die älteren SED-Opfer, hieß es von Seiten der Behörden. (ddp)

Anträge in Sachsen nimmt das Regierungspäsidium Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, entgegen.