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Parteienverbot für Kino, Alte Mangel und Wasserturm

Wahlwerbung ist in den öffentlichen Einrichtungen nicht erwünscht. Die Stadt Ebersbach-Neugersdorf regelt das jetzt ganz klar in einer Richtlinie. 

Von Romy Altmann-Kuehr
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In öffentlichen Gebäuden wie der "Alten Mangel" in Ebersbach dürfen vor der Wahl keine Parteiveranstaltungen stattfinden.
In öffentlichen Gebäuden wie der "Alten Mangel" in Ebersbach dürfen vor der Wahl keine Parteiveranstaltungen stattfinden. © Matthias Weber

Mehrere Einrichtungen in Ebersbach-Neugersdorf dürfen in der Wahlkampfzeit nicht mehr für Werbeveranstaltungen politischer Parteien oder Interessengruppen vermietet werden. Das hat der Stadtrat jetzt festgelegt. Die neue Regelung betrifft das Ebersbacher Filmtheater, das Veranstaltungshaus "Alte Mangel" in Ebersbach sowie das Kultur- und Bildungszentrum "Am Wasserturm" in Neugersdorf. Das alles sind zwar öffentliche Gebäude, sie werden aber von Vereinen betrieben. 

Die Linken im Stadtrat sehen das Parteiverbot um den Wahltermin herum kritisch. "Das birgt die Gefahr, dass sich junge Menschen nicht versammeln können, weil sie sich die Miete in einem Privatgebäude vielleicht nicht leisten können", erklärt Edith Peisert von der Linken-Fraktion im Stadtrat. Das könnte zur Folge haben, dass junge Leute die Lust daran verlieren, sich politisch zu engagieren, weil ihnen schlicht die Möglichkeit genommen wird, sich zu günstigen Konditionen zu versammeln. 

Diese Ansicht teilen andere Fraktionen nicht, sodass die Regelung beschlossen ist. Das bedeutet, dass Parteien und Interessen auf private Einrichtungen, wie zum Beispiel Gaststätten, ausweichen müssen, wenn sie zu Wahlwerbeveranstaltungen einladen wollen. 

Mit dieser Änderung ihrer Wahlwerberichtlinien schafft die Stadt nun auch Klarheit in einem Streitpunkt, der sich im vorigen Jahr ergeben hatte. Damals hatte die AfD die "Alte Mangel" angemietet, um dort ein Forum zu veranstalten. Ausdrücklich sollte dort die politische Lage auch im Hinblick auf die Stadtratswahl in diesem Jahr beleuchtet werden. Nach SZ-Informationen hatte die Tatsache, dass der Betreiber - der Ebersbacher Fremdenverkehrsverein - an die Partei vermietet hatte, für Unstimmigkeiten zwischen der Stadtverwaltung und dem Verein gesorgt. 

Die jetzt getroffene, neue Regelung gilt allerdings nicht generell, sondern um den bevorstehenden Termin der Stadtrats- und Landtagswahlen herum, konkret sechs Wochen zuvor.