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Patrick H. wieder auf freiem Fuß

Das Landgericht Görlitz sieht keine Gefahr, dass sich der 30-jährige Bischofswerdaer seiner Strafe durch eine Flucht entziehen könnte. Jetzt kommt es auf die Berufungsverhandlung an.

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© Uwe Soeder

Bischofswerda/Görlitz. Nach 15 Tagen Haft hat Patrick H. aus Bischofswerda die Justizvollzugsanstalt in Görlitz gestern wieder verlassen dürfen. Das Landgericht Görlitz hatte seiner Haftbeschwerde in zweiter Instanz stattgegeben. Eine mögliche Fluchtgefahr, die nach seiner Verurteilung der Grund für die sofortige Inhaftierung war, erkannte das Landgericht mit Bezug auf die familiären Bindungen des jungen Mannes nicht an.

Bis zur Berufungsverhandlung darf sich der 30-Jährige jetzt wieder auf freiem Fuß bewegen. Er muss auch keine Auflagen erfüllen.

Stellung als Buchhalter ausgenutzt

Patrick H. war am 16. Juni vom Schöffengericht des Amtsgerichts Bautzen wegen Untreue und Betrugs in besonders schwerem Fall zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der junge Mann an seinem Arbeitsplatz, der Kanzlei des Bischofswerdaer Rechtsanwalts Jürgen Neumann, in 860 Fällen insgesamt mindestens 187.000 Euro auf sein eigenes Konto beiseite geschafft hatte. Patrick H. hatte dafür seine Stellung als Buchhalter in der Kanzlei ausgenutzt und sich jahrelang immer wieder unterschiedlich hohe Beträge vom Firmenkonto überwiesen.

Weil Patrick H. nicht nachweisen konnte, dass er das ganze Geld tatsächlich verbraucht hat, um seine Glücksspielsucht zu befriedigen, und weil der junge Mann womöglich mit einer Strafe auf Bewährung gerechnet hatte, sah das Bautzener Schöffengericht zudem den Haftgrund der Fluchtgefahr gegeben und ließ Patrick H. direkt nach der Verhandlung verhaften. Gegen das Urteil hat Patrick H. Beschwerde eingelegt. Vor dem Landgericht Görlitz muss der Fall nun erneut verhandelt werden. (szo/ju)