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SOE: Hier gibt's Fördermittel für bürgerliches Engagement

Anträge können bis zum 3. März beim Landratsamt gestellt werden - dieses Jahr erstmals auch online. Was die Kriterien für eine Förderung sind.

Von Simon Lehnerer
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Das Logo zur Förderung des bürgerlichen Engagements 2023 im Landkreis SOE.
Das Logo zur Förderung des bürgerlichen Engagements 2023 im Landkreis SOE. © Landratsamt Pirna

Der Freistaat Sachsen stellt auch im Jahr 2023 ein Kommunales Ehrenamtsbudget zur Verfügung. Dieses Geld dient der Förderung des bürgerlichen Engagements. Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung ein Konzept beschlossen, auf dessen Grundlage die Fördermittel verteilt werden. Erstmals besteht die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Die erforderlichen Unterlagen sind auf der Internetseite des Landratsamts zu finden. Antragsschluss ist der 3. März.

„Auch in diesem Jahr können wir das bürgerliche Engagement fördern und die vielen ehrenamtlichen Menschen in unserem Landkreis bei ihrer Aufgabe unterstützen“, erklärt Landrat Michael Geisler (CDU). „Das freut mich insbesondere in dieser krisengeschüttelten Zeit, in der gesellschaftlicher Zusammenhalt wichtiger denn je ist. Den Mitgliedern und Tätigen in den unzähligen Vereinen, Verbänden und Hilfsorganisationen in unserem Landkreis gebührt daher ein großer Dank für ihren wichtigen Beitrag dazu.“

Bis zu 3.000 Euro pro Initiative

Wichtig ist, dass der Zuwendungsempfänger seinen Sitz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat, beziehungsweise dass die Förderung ihre Wirkung hier im Landkreis entfaltet. Ziel der Förderung ist der Erhalt, die Stärkung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements. Insgesamt stehen im Jahr 2023 rund 112.500 Euro zur Verfügung, welche ehrenamtlich geführten Kleinprojekten von Vereinen und Initiativgruppen zugutekommen sollen. Die Zuschüsse bewegen sich zwischen 500 und 3.000 Euro.

Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Ältestenrat auf der Basis eines Kriterienkatalogs mit entsprechender Punktevergabe. Neu in diesem Jahr ist, dass Projekte, die in den vergangenen Jahren schon einmal eine Förderung erhielten, noch mal in den Genuss von finanziellen Mitteln kommen können. Allerdings wird dies in der Punktevergabe entsprechend berücksichtigt.


Diese Maßnahmen können gefördert werden

Mit einer Förderung aus dem Ehrenamtsbudget kann zum Beispiel die Entwicklung eigener Ehrenamtsprojekte, die Durchführung von Pilotprojekten oder Veranstaltungen zur Auszeichnung von Ehrenamtlichen unterstützt werden. Auch die Anschaffung von technischen Gegenständen ist bis zu einem bestimmten Wert möglich.

Der Kreistag beschloss außerdem, dass dieses Jahr wieder die sogenannten „Dachverbände“, wie der Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Kreisfeuerwehrverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge eine Förderung aus dem Ehrenamtsbudget erhalten.

Der Landkreis wird auch im Jahr 2023 mehrere Veranstaltungen durchführen, bei denen im feierlichen Rahmen den Ehrenamtlichen öffentlich für ihre uneigennützige Unterstützung gedankt wird.