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Pirna: Geldstrafe für Hobbyschäfer

Ein Mann hielt an der Ottomühle in Bielatal Schafe, denen er großes Leid zufügte, weil er sich nicht ausreichend kümmerte. Wegen des Vergehens nach Tierschutzgesetz wurde er nun verurteilt.

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Um eine verheerende Schafhaltung ging es jetzt am Amtsgericht in Pirna. Symbolfoto
Um eine verheerende Schafhaltung ging es jetzt am Amtsgericht in Pirna. Symbolfoto © Daniel Schäfer

Von Friederike Hohmann

Andreas S. trägt einen dunklen Anzug und Krawatte. Den Gerichtstermin nimmt der 73-Jährige sehr ernst. Ausführlich gibt er Auskunft über sein Leben, das wohl nicht immer so lief, wie er es sich gewünscht hatte. Mehrmals muss ihn die Richterin bremsen. Geht es doch heute vor allem um seine Schafe, deren Versorgung er offensichtlich weniger ernst nahm als sein Auftreten vor Gericht. Im Juli 2021 war das Veterinäramt von einer Nachbarin informiert worden, dass eines der drei Schafe von Andreas S. tot auf der Weide am alten Sägewerk lag.

Die zuständige Tierärztin traf Herrn S. an drei aufeinander folgenden Tagen nicht an und versorgte die noch lebenden Tiere mit Wasser. Am vierten Tag, Herr S. war auch telefonisch nicht erreichbar, wurden die beiden Schafe, die inzwischen in einem besorgniserregenden Zustand waren, beschlagnahmt und tierärztlich versorgt. Wie die Untersuchung ergab, waren sie durch den Wassermangel sehr geschwächt, eines konnte sich nicht mehr auf den Beinen halten. Auch waren beide stark von Parasiten befallen, Maden krochen aus und in den Anus. Die Tiere waren nicht wie üblich vor der warmen Jahreszeit geschoren worden. Warum das dritte Schaf verendet war, wurde nicht festgestellt. Bei den sommerlichen Temperaturen war die Verwesung schon zu weit fortgeschritten.

Einträge im Tagebuch

Andreas S. erzählt, es sei seit Jahren mit seinem Nachbarn vereinbart gewesen, dass der sich in seiner Abwesenheit um die Schafe kümmert. Er hat, um das zu belegen, sein Tagebuch mitgebracht, in das er täglich alle für ihn wichtigen Details schreibt, was es zu essen gab und mit wem er sprach. Eine Absprache mit dem Nachbarn lässt sich damit allerdings nicht beweisen.

Der Nachbar bestätigt, dass er einen Schlüssel zum Grundstück und auch Telefonnummern von Andreas S. hatte. Das sei aber nur für Notfälle gewesen, falls mal ein Schaf ausbüxt oder mit dem Kopf im Zaun stecken bleibt, wie es schon hin und wieder vorgekommen war. Keinesfalls hätte er sich bereit erklärt, sich um die Schafe zu kümmern. Davon habe er auch gar keine Ahnung.

Beschwerden im Landratsamt

Sichtlich erregt berichtet die betagte Nachbarin, deren Haus nur wenige Meter vom Sägewerk entfernt steht, von toten Lämmern und Wanderern, die sich Sorgen um die Tiere gemacht hätten. Damit die Richterin auch wirklich alles richtig hört, verlässt sie plötzlich den Zeugenstand und tritt direkt vor die Richterbank, um weiter eindringlich von den Zuständen zu berichten.

Die Seniorin war es auch, die immer wieder beim Landratsamt angerufen und sich über die schlechte Tierhaltung auf dem Nachbargrundstück beschwert hatte. Mehrfach hatte man daraufhin die Schafhaltung bei Andreas S. kontrolliert, ihn belehrt und Auflagen erteilt. Schon einmal war eines seiner Schafe eindeutig an Unterernährung gestorben.


Das Amt verbot ihm inzwischen die Haltung von Schafen, wodurch er sich zu Unrecht bestraft sieht. Hier würde das Tierwohl über Menschenwohl gestellt, meint er dazu.

Das Urteil sieht eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro, also 1.600 Euro, vor und ein Verbot, in den nächsten drei Jahren Schafe zu halten. Richterin Simona Wiedmer fürchtet, dass sie Andreas S. auch in der Verhandlung trotz ihres Bemühens nicht vermitteln konnte, dass er allein für die Tiere verantwortlich war. Er sei sicher kein roher Mensch, hätte den Tieren dennoch großes Leid beschert.