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Pirna gibt neue Parkkarten aus

Wer sein Auto in der Innenstadt abstellen will, braucht für 2021 eine neue Erlaubnis. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die zu bekommen.

Von Thomas Möckel
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Parkplatz an der Nicolaistraße in Pirna: Nur Inhaber einer Parkkarte dürfen hier Autos abstellen.
Parkplatz an der Nicolaistraße in Pirna: Nur Inhaber einer Parkkarte dürfen hier Autos abstellen. © Archiv: Daniel Schäfer

Mit Beginn des kommenden Jahres gelten in Pirna wieder neue Parkkarten für die Innenstadt. Allen Parkkarten-Inhabern, die am Lastschriftverfahren teilnehmen und das entsprechende Formular bereits im Rathaus eingereicht haben, schickt die Stadt die Bewohner-Parkkarte mit der Post zu. Die dafür fällige Gebühr wird bis 31. Januar 2021 abgebucht. Sollte die Parkkarte nicht bis Ende Dezember im Briefkasten stecken, so sollten sich die Antragsteller umgehend im Bürgerbüro per Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 03501 556368 melden.

All jene, die die Parkkarte im Jahr 2021 wegen eines Umzuges oder anderen Umständen nicht mehr benötigen, bittet das Rathaus, diese bis spätestens Ende Januar 2021 zurückzugeben.

Alle anderen berechtigten Bewohner erhalten ihre Parkkarten nur dann, wenn sie persönlich im Bürgerbüro im Rathaus vorsprechen. Dabei müssen sie Personalausweis und Fahrzeugschein mitbringen. Termine können über die Online-Terminvergabe der Stadtverwaltung unter www.pirna.de/termine vereinbart werden.

Um zu verhindern, dass sich der Coronavirus weiter ausbreitet und Bürger lange warten müssen, bietet die Stadt ein weiteres Verfahren an. Berechtigte, die die Gebühren in Höhe von 30 Euro vorab auf das Stadt-Konto bei der Sparkasse unter Angabe von Namen und Parkkartennummer überweisen, können die Parkkarte etwa eine Woche nach der Überweisung persönlich an der Bürgerbüro-Rezeption abholen, wenn sie einen Personalausweis vorlegen. 

Kein Anspruch auf einen Parkplatz

Die sogenannten Beschäftigten-Parkkarten können während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros vor Ort beantragt werden, sie müssen sofort in bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Darüber hinaus lassen sie sich auch online unter [email protected] beantragen. Dabei müssen die Parkkartennummer, das Kfz-Kennzeichen sowie der gewünschte Gültigkeitszeitraum mitgeteilt werden. Die benötigten Unterlagen - Fahrzeugschein und Personalausweis - sind als PDF-Dokument beizufügen. Versendet werden die Parkkarten erst, nachdem die Gebühren überwiesen wurden.

Die Kosten für die Parkkarten im Jahr 2021 betragen im Einzelnen:

  • Bewohnerparkkarten: 30 Euro im Jahr
  • sonstige Ausnahmegenehmigungen: 25 Euro im Monat (sie gelten auf allen ausgewiesenen Bewohnerstellflächen)
  • weitere Ausnahmegenehmigungen: 30 Euro im Monat (sie gelten auf allen ausgewiesenen Bewohnerstellflächen und auf den mit Parkuhren und Parkautomaten bewirtschafteten Stellflächen entsprechend der Höchstparkdauer)

Allerdings weist das Rathaus darauf hin, dass mit dem Erwerb einer Parkkarte kein Anspruch verbunden ist, sein Fahrzeug auf jeden Fall im entsprechenden Gebiet abstellen zu können. Aufgrund der begrenzten Platzkapazität, insbesondere in der Altstadt, müsse jeder Karteninhaber damit rechnen, keinen geeigneten und zugelassenen Stellplatz zu finden. Wer sein Fahrzeug auf einer nicht freigegebenen Fläche abstelle, begehe eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet werde.

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