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Pirna: Was gilt, wenn die Ampel dem Polizisten widerspricht?

Nach einem Unfall auf der Pirnaer Feldschlösschenkreuzung wurde der Verkehr per Handzeichen geregelt. Doch damit kamen nicht alle klar.

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Die Polizei regelt den Verkehr an der Feldschlösschenkreuzung in Pirna. Nicht allen sind die Zeichen geläufig.
Die Polizei regelt den Verkehr an der Feldschlösschenkreuzung in Pirna. Nicht allen sind die Zeichen geläufig. © Daniel Förster

Es ist mittlerweile ganz selten geworden, dass die Polizei den Verkehr per Handzeichen regelt. Schließlich gibt es überall Ampeln oder die Vorfahrt wird per Hauptstraßen- oder Vorfahrtsschild oder nach dem Prinzip rechts vor links geklärt. An vielen Stellen entstehen zudem Kreisverkehre, auch dort kommt kein Zweifel auf, wer als Erster fahren darf.

Am Dienstag jedoch war in Pirna die Polizei im Einsatz, um den Verkehr an einer viel befahrenen Kreuzung zu regeln. Grund dafür war ein Unfall an der Dresdner Straße (B172)/Maxim-Gorki-Straße. Dort stießen am frühen Nachmittag ein Mercedes Vito und ein VW Golf zusammen. Verletzt wurde zwar niemand, aber es entstand ein Schaden von 8.000 Euro.

Im Anschluss regelten zwei Polizeibeamte den Verkehr auf der Feldschlösschenkreuzung. Allerdings wusste ein Großteil der Verkehrsteilnehmer nicht, woran er sich orientieren muss: An den Zeichen und Weisungen der Polizisten oder an der Ampel? Dadurch kam es mehrfach zu brenzligen Situationen. Das betraf nicht nur motorisierte Verkehrsteilnehmer, sondern auch Radfahrer und Fußgänger.

Dabei gilt es immer: Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten ist stets Folge zu leisten. Sie schlagen die Ampelzeichen, egal, was diese anzeigen. Die Rangfolge ist in der Straßenverkehrsordnung klar geregelt: Polizei, Ampel, Schilder und wenn auch keine Schilder vorhanden sind, grundsätzlich rechts vor links.

Die Faustregel bei den Polizeizeichen lautet: "Siehst du die Hosennaht, hast du freie Fahrt!" Wer die Zeichen missachtet, gefährdet unter Umständen andere und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Folge können ein Bußgeldbescheid à 70 Euro und ein Punkt in Flensburg sein. (SZ/dsz mit df)

Die Polizei ermittelt zum Unfallhergang und sucht Zeugen, die insbesondere Angaben zur Ampelschaltung zum Zeitpunkt des Unfalls machen können. Hinweise nimmt die Polizeidirektion Dresden unter der Rufnummer 0351 483 22 33 entgegen.

Die Handzeichen, die ein Verkehrspolizist zeigt, haben folgende Bedeutungen:

  • Brust bzw. Rücken und seitlich ausgestreckte Arme: Halt! Bleiben Sie stehen! Dies entspricht der roten Ampelphase, und die Kreuzung ist für Sie gesperrt.
  • Zur Seite gewandt und mit seitlich ausgestreckten Armen: Sie dürfen fahren bzw. gehen! Dies symbolisiert eine grüne Ampel.
  • Hoch in die Luft gestreckter Arm: Dies entspricht der gelben Ampelphase. Wenn der Verkehrspolizist dieses Zeichen gibt, müssen Sie die Kreuzung schnell räumen, falls Sie sich bereits darauf befinden. Wenn Sie sich jedoch dem Zeichen nähernd an der Kreuzung befinden, müssen Sie stehenbleiben und auf weitere Anweisungen warten.