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Schwarzangler auf der A17 geschnappt

Ein guter Fang für die Bundespolizei in Breitenau. Nach über drei Jahren ging ihnen ein Fischwilderer ins Netz. Nun musste er seine Geldstrafe zahlen.

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© Symbolfoto: Marko Förster

Im Jahr 2017 erhofften sich zwei Schwarzangler einen kapitalen Fang aus einem privaten Gewässer in Neu-Ulm. Die beiden Männer wurden durch Polizeikräfte gestellt. Das Amtsgericht Neu-Ulm verurteilte die rumänischen Staatsangehörigen wegen gemeinschaftlicher Fischwilderei. Ein Schwarzangler wurde bereits im Jahr 2018 zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 523,50 Euro oder bei Nichtzahlung zu einer 15-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.

Im Rahmen einer grenzpolizeilichen Fahndung in der Nacht zum Freitag kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel einen rumänischen Lkw-Fahrer am Rastplatz "Am Heidenholz" der A17. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde eine Fahndung zur Festnahme, aufgrund eines bestehenden Haftbefehls wegen gemeinschaftlicher Fischwilderei, festgestellt.

Jetzt drohte dem Fahrer ein Aufenthalt in einer Haftanstalt in Sachsen. Der 29-Jährige bezahlte die Geldstrafe noch vor Ort bei der Bundespolizei in Breitenau und durfte seine Fahrt im Lkw fortsetzen, teilt die Bundespolizei.