SOE: Tote Wildgans mit Geflügelpest infiziert

Bei einer verendeten Wildgans am Kiessee im Pirnaer Ortsteil Birkwitz-Pratzschwitz ist am 26. Januar die Geflügelpest nachgewiesen worden. Nach Auskunft des Pirnaer Landratsamtes sei dies in der Saison 2021/2022 der erste derartige Nachweis dieses Erregers. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat die Virusinfektion am 10. Februar bestätigt.
Um zu vermeiden, dass sich die herkömmlich als Vogelgrippe bekannte Krankheit in anderen Geflügel- und Vogelbeständen ausbreitet, gelten nun für Geflügelhalter verschärfte Bestimmungen. Laut einer Verfügung des Landratsamtes müssen Geflügelhalter ihre Hausgeflügelbestände im Risikogebiet ab sofort in festen Ställen unterbringen. Die Tiere dürfen einstweilen nicht mehr draußen gehalten werden. Das Risikogebiet umfasst vorerst die Ortschaften Birkwitz und Pratzschwitz. Alle anderen Geflügelhalter ruft das Landratsamt auf, Verluste in ihren Beständen abklären und große Umsicht beim Handel mit Geflügel walten zu lassen.
Auch Menschen können sich infizieren
Seit Beginn der erneuten Geflügelpest-Ausbreitung Mitte Oktober letzten Jahres sind nach Auskunft des Landratsamtes besonders im Norden Deutschlands zahlreiche Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln, aber auch in Haustierbeständen nachgewiesen worden. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Vogelgrippe bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch stark krankmachende Viren verursacht wird.
Befallen werden bei Wildvögeln vorzugsweise Enten, Gänse, Schwäne und andere Wasservögel. Sie verursacht im Ausbruchsfall hohe Tierverluste und somit zudem enorme wirtschaftliche Einbußen. Innerhalb der Wildvogelpopulation breitet sich der Erreger in der kalten Jahreszeit in südliche Richtung aus.
Das Geflügelpest-Virus kann sowohl Tiere als auch Menschen infizieren. Menschliche Erkrankungen sind in Deutschland jedoch bisher in dieser Saison nicht nachgewiesen worden. Ungeachtet dessen sollte Kontakt zu verendeten oder kranken Wildvögeln vermieden oder entsprechende Schutzausrüstung getragen werden. Um weiterhin Kenntnis von der Verbreitung des Erregers im Landkreis zu erhalten, wird gebeten, Funde von toten Enten, Gänsen, Schwänen und anderen Wasservögeln dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zu melden.
Kontakt Veterinäramt: Telefon 03501 5152401, [email protected]