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Plötzlich ein Messer an der Kehle

Wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung steht ein Mann aus Waldheim vorm Landgericht Chemnitz.

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Symbolbild © dpa

Von Helene Krause

Waldheim/Chemnitz. Der Abend des 17. Juli 2018 sollte für einen 47-jährigen Mann aus der Feldstraße in Waldheim in einer Tragödie enden. Als er in seiner Wohnung gemütlich vorm Fernseher saß, wurde ihm plötzlich von hinten ein Messer an die Kehle gehalten und ihm eine 19 Zentimeter lange, lebensgefährliche Schnittverletzung beigebracht. Wegen der Tat steht jetzt der 26-jährige Sohn der Lebensgefährtin des Opfers vorm Landgericht Chemnitz. Vorgeworfen wird ihm versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung.

„Nach der Tat hat er mein Handy an die Wand geworfen und es kaputt gemacht, damit ich keine Hilfe rufen kann“, so schildert es der Geschädigte als Zeuge. „Dann ging er in die Wohnung seiner Mutter und zerstörte ihr Mobiltelefon.“ Doch die ging zu einem Nachbarn und rief einen Rettungswagen. Das Opfer wurde in ein Krankenhaus gebracht. Außer der langen Narbe am Hals hat er keine bleibenden Schäden davongetragen.

Die Mutter des Angeklagten ist die Lebensgefährtin des Opfers. Er, der Beschuldigte und dessen Mutter standen zur Tatzeit unter der Einwirkung von Alkohol. Das Opfer und seine Lebensgefährtin wohnen im selben Haus in zwei getrennten Wohnungen. Der Täter und seine Mutter stammen aus Russland.

Bevor es zu der Schnittverletzung kam, war der Beschuldigte am selben Abend schon einmal in der Wohnung des Geschädigten. Da soll er ihm mit einem Stock zweimal auf den Kopf geschlagen haben. „Ich hatte eine Beule“, sagt das Opfer in der Zeugenvernehmung. Schon vor der Tat soll es in der Beziehung zwischen dem mutmaßlichen Täter und dem Opfer Probleme gegeben haben.

Der Angeklagte gesteht die Tatvorwürfe. Allerdings will er den Geschädigten mit dem Stock nur einmal auf den Kopf geschlagen haben. Wie er schildert, soll das Opfer vor dem Vorfall die Schuhe der Lebensgefährtin aus dem Fenster geworfen haben. „Ich wollte ihn zur Rede stellen“, sagt der Angeklagte.

 „Der Geschädigte wollte nicht, dass meine Mutter sich vorm Haus aufhält und mit anderen redet.“ Nach dem Vorfall mit dem Stock ging er noch einmal zur Wohnung des Opfers. „Ich wollte mich bei ihm für den Schlag entschuldigen“, sagt er. „Doch er ließ mich nicht rein. Er schlug die Tür zu. Ich hatte meine Hand in der Tür. Die quetschte er ein.“ Dadurch sei er in Wut geraten. 

„Ich habe aus der Wohnung meiner Mutter den Zweitschlüssel zur Wohnung des Geschädigten geholt.“ Er schloss die Wohnungstür auf und holte aus der Küche ein Messer. „Ich habe mir wahllos ein Messer gegriffen“, sagt er. „Ich wollte ihm Angst einjagen. Ich wollte ihn nicht töten.“ Als das Opfer das Messer an der Kehle spürte, habe es nach ihm gegriffen und sich den Schnitt selber beigebracht. „Danach rannte ich aus der Wohnung“, so der Angeklagte.

Die Aussagen des Beschuldigten dementiert der Geschädigte. Er schildert, dass der Angeklagte, als er das erste Mal in der Wohnung gewesen war, noch eine zweite Person dabei hatte. „Die hatte den Stock“, sagt er. Ob der Angeklagte ihn auf den Kopf geschlagen hat oder die andere Person, weiß er nicht. „Es ging alles sehr schnell“, sagt er. Auch erkennt er den Stock auf den Fotos in den Gerichtsakten nur anhand der Farbe wieder. Und ob der Knüppel eine abgebrochene Spitze hatte, daran erinnert er sich nicht.

Die Mutter des Angeklagten beruft sich in der Zeugenbefragung auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht und schweigt in der Verhandlung. Das Verfahren wird in der kommenden Woche fortgesetzt.