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74-jähriger Busfahrer muss nach Unfall zahlen

In Königstein verletzt sich ein Pirnaer, als sein Auto vom Bus des Niedersachsen touchiert wird.

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Von Stephan Klingbeil

Hatte er den Zusammenstoß in Königstein mitbekommen oder nicht? Diese und andere Fragen rund um einen Unfall am 29. August vorigen Jahres beschäftigen die Prozessbeteiligten am Amtsgericht Pirna. Dort musste sich am Montag der 74-jährige Busfahrer Ewald Z. aus Essen verantworten. Der Unternehmer aus Niedersachsen, der seit rund drei Jahrzehnten Busreisen anbietet, wurde wegen Körperverletzung und Unfallflucht angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, im vergangenen Sommer auf der Schandauer Straße mit seinem Reisebus einen ihm entgegenkommenden Mercedes-Kleintransporter touchiert zu haben.

Der Bus mit rund 30 vorwiegend älteren Insassen einer Reisegruppe war an jenem Morgen in der Böhmischen Schweiz in Tschechien gestartet und passierte aus Richtung Bad Schandau kommend gegen 10.30 Uhr Königstein. Am Abzweig nach Gohrisch sei es zu dem Unfall gekommen.

Am Steuer des Kleintransporters auf der Gegenfahrbahn saß ein heute 47-jähriger Kraftfahrer. Er sei mit etwa 30 Stundenkilometern gefahren, war kurz davor, abzubiegen. „Der weiße Bus kam mir entgegen, fuhr dabei etwas auf meine Fahrbahn, und ich dachte mir, will der nicht endlich mal wieder rüberfahren?“, erinnert sich der Pirnaer. „Und dann knallt es plötzlich.“

Der Außenspiegel des Busses habe seinen linken Seitenspiegel touchiert. Dumm nur: Es war warm, und der Pirnaer hatte sein Fenster heruntergekurbelt. Bei der Kollision wurde sein Seitenspiegel zerstört, Scherben flogen in den Innenraum. Der 47-Jährige erlitt leichte Schnittverletzungen im Gesicht. „Blut lief mir über die Stirn, ich stand unter Schock“, so der Kraftfahrer, der anhielt und die Polizei rief.

Denn Ewald Z. war einfach weitergefahren. Die Beamten stoppten den Bus des verdutzten 74-Jährigen kurze Zeit später an einer Tankstelle in Pirna. „Die Polizisten waren aggressiv, beschuldigten unseren Busfahrer massiv, nahmen ihm den Führerschein weg“, klagt einer der Mitreisenden.

Der 76-Jährige, der selbst mal für Ewald Z. Busse gefahren hatte, sprang damals ein und fuhr den Bus zurück nach Niedersachsen. Doch von dem Unfall selbst habe er nichts mitbekommen. Dasselbe sagen auch andere Zeugen. Mitbekommen hätten sie jedoch, dass Ewald Z. seinen linken Spiegel während der Fahrt ausgeklappt hatte.

Letztlich war diese Aktion ein Grund dafür, dass das Gericht Ewald Z. für schuldig hielt. Es müsse etwas passiert sein, einfach so klappe der Spiegel nicht um. Ein Gutachten kommt zu dem Schluss, dass sich Bus und Mercedes berührt haben müssen. Das Gericht verurteilt den nicht vorbestraften, aber verschuldeten Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung und Fahrerflucht zu einer Geldstrafe über 1 000 Euro und verlängert dessen Führerscheinentzug um drei Monate. Z. muss die Prozesskosten tragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.