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Ab 1. Januar kein eigenes Amt mehr

Landkreis. Ab 1. Januar 2001 wird es kein Amt zur Regelung offener Vermögensfragen im Landkreis Löbau-Zittau mehr geben. Darüber informierte jetzt die Pressestelle des Landratsamtes.Bis zum 31. Oktober...

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Landkreis. Ab 1. Januar 2001 wird es kein Amt zur Regelung offener Vermögensfragen im Landkreis Löbau-Zittau mehr geben. Darüber informierte jetzt die Pressestelle des Landratsamtes.
Bis zum 31. Oktober dieses Jahres hat das Amt nach zehnjähriger Tätigkeit exakt 98,8 Prozent der vorliegenden Fälle nach dem Vermögensgesetz entschieden. Die meisten betrafen Flurstücke. Das Amt hat außerdem 702 Verfahren nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz registriert. Dazu wurden 373 abschließende Entscheidungen gefällt.
Mit diesem Arbeitsstand werden alle noch nicht abgeschlossenen bzw. neuen Verfahren ab dem neuen Jahr dem Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Dresden übertragen. Für Anfragen und Auskünfte zu abgeschlossenen Verfahren stehen auch nach dieser Ämterkonzentration ab 1. Januar im Landratsamt Löbau-Zittau weiterhin zwei Mitarbeiter zur Verfügung (Telefon 03583/68 98 10, Fax 03583/68 98 24).
Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Dresden, 01099 Dresden, Proviantstraße 7, ist ab 5. Dezember unter der Telefonnummer 0351/48 86 70 0 zu erreichen. (SZ)

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