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Karlsruher Richter lehnen AfD-Antrag ab

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde wegen der sächsischen AfD-Kandidatenliste zur Wahl abgelehnt. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

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© dpa

Karlsruhe. Die AfD Sachsen ist mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Dabei ging es um die teilweise Nichtzulassung ihrer Kandidatenliste für die Landtagswahl. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit. 

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