Vereine, die Maßnahmen im Rahmen der Aktion 55 ab Januar 2001 planen, sollten die dazu erforderlichen Anträge im Dezember im Sozial- und Versicherungsamt abgeben. Anträge sind in diesem Amt jetzt erhältlich. Ansprechpartnerinnen sind Frau Richter (Telefon 67 14 76) und Frau Handke (Telefon 67 14 84). Spitzenverbände und örtliche Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchengemeinden, Vereinigungen, Verbände, Vereine und Gruppen, soweit sie gemeinnützig anerkannt sind, können antragsberechtigte Zahlungsempfänger sein. Die Antragsteller sind gleichzeitig Projektträger der Aktion 55.
Die Aktion 55 ist eine ehrenamtliche Tätigkeit mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung von 150 Mark für 55- bis 60-Jährige. Bewerben können sich Empfänger von Erwerbsunfähigkeitsrente, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe sowie nicht berufstätige Frauen, soweit sie der Arbeitsvermittlung des Arbeitsamtes zur Verfügung stehen. Folgende Tätigkeiten können über die Aktion 55 unter anderem gefördert werden: außerschulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen, Verkehrserziehung, Schülerlotsen, Betreuung und Begleitung von Senioren, Kranken und Behinderten, von Initiativen für Arbeitslose und Nichtberufstätige, von Familiengruppen und Gruppen von allein Erziehenden, von Inhaftierten, von Ausländern, Aussiedlern und Asylbewerbern, Organisation von Nachbarschaftshilfe, Mitarbeit bei der Obdachlosenbetreuung, Betreuung von Kindern auf Spielplätzen und in Spiel- und Beschäftigungszimmern, Vortragstätigkeit bei Kursen an der Volkshochschule oder Betreuung von Studienanfängern. (SZ)
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