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Alten Klärgruben droht Stilllegung

Kleinkläranlagen müssen bis Ende 2015 erneuert werden. Bisher hat das in Weinböhla nur ein Drittel der Betreiber getan.

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Katja Haegner macht sich Sorgen, wenn sie auf die Listen schaut. „Die Leute müssen was tun“, sagt die Leiterin des Weinböhlaer Wasserbetriebes. Nur jede dritte der privaten Abwasseranlagen entspricht bisher dem ab 2016 verbindlich geforderten Stand der Technik. Von den 135 Kleinkläranlagen arbeiten gerade einmal 44 wie gefordert vollbiologisch. Bleiben 91 Abwassergruben, die bis zum 31. Dezember 2015 saniert und umgerüstet werden müssen.

Ende 2015 erlischt für alte Anlagen automatisch die Erlaubnis zur Einleitung ins Gewässer. Wird die Anlage bis dahin nicht modernisiert, droht im Extremfall die Stilllegung, sagt Haegner. Die Frist drücke daher langsam, mahnt Weinböhlas Wasserchefin. Denn mit dem Umbau verbunden sind Aufträge für Hersteller und Klempner sowie viel Arbeit für die Behörden und den Abwasserbetrieb, die alles durchsehen, genehmigen und überprüfen müssen.

Hintergrund für die Modernisierung der Klärgruben sind europaweite Richtlinien zum besseren Gewässerschutz. Wo keine zentrale Erschließung möglich ist, müssen vollbiologische Kleinkläranlagen gebaut werden, damit kein Dreckwasser in den Boden geleitet werden kann. Für die Umrüstung sind die Eigentümer verantwortlich. Der Wasserbetrieb rät daher allen Betroffenen, sich schnell zu kümmern. Noch gibt es für den Umbau Fördermittel vom Land. Den Neubau einer Kleinkläranlage bezuschusst der Freistaat mit 1 500 Euro, 1 000 Euro gibt es für die Nachrüstung einer Anlage. Beim Beantragen der Fördermittel und nötigen Gutachten sichert der Wasserbetrieb den Grundstücksbesitzern Unterstützung zu. (ps)

Weitere Infos unter 035243 34326