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Angeklagte zeigt Reue nach Alkoholfahrt

Seit 19 Jahren ist eine 39-Jährige unfallfrei auf der Straße unterwegs. Doch dann baut sie betrunken einen Unfall.

Von Maria Fricke
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Aus dem Gerichtssaal ....
Aus dem Gerichtssaal .... © Symbolbild/Oliver Berg/dpa

Döbeln. Sie ist nicht die typische Angeklagte, die bei Prozessen um die Gefährdung des Straßenverkehrs auf der Anklagebank sitzen. Da sind sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Döbelner Amtsgericht einig. Seit 19 Jahren ist die Striegistalerin unfallfrei am Steuer unterwegs.

Doch am 15. September 2019 brannten ihr die Sicherungen durch. Durch ihren damaligen Freund nach eigener Aussage in eine ausweglose Situation gedrängt, setzte sie sich betrunken ans Steuer. 1,94 Promille wurden von der Polizei vor Ort ermittelt. „Ich wollte nur noch weg“, schildert die 39-Jährige. 

Als sie auf der Straße Zur Höhe in Etzdorf einen Motorradfahrer überholte, verlor sie die Kontrolle über ihr Fahrzeug. Das kam von der Fahrbahn ab und krachte in eine Bruchsteinmauer. Die Folgen: Über 3.000 Euro Schaden an der Mauer sowie einem Holzzaun und das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Verletzt wurde bei dem Unfall niemand. Zum Glück für die Angeklagte. Der Schaden an der Mauer ist inzwischen behoben, die Kosten hat die Versicherung getragen. Das Auto der Angeklagten sei noch in der Werkstatt. „Es wird wieder aufgebaut“, sagt die Unfallverursacherin, die zurzeit auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist. Unmittelbar nach dem Unfall ist der Frau der Führerschein entzogen worden.

Gegen den Strafbefehl, der der Angeklagten infolge des Unfalls zugestellt worden ist, hatte die 39-Jährige Einspruch erhoben. „Es geht uns um die Rechtsfolgen“, stellte Verteidiger Bernd Näkel klar. Konkret wollte er für seine Mandantin ein Herabsetzen der Geldstrafe erreichen sowie die Verringerung der Sperrfrist für das Wiedererlangen des Führerscheins.

Die Alkoholfahrt gab die Angeklagte zu. „Ich bin kein Mensch, der anderen Schaden zufügen will. Ich bereue den Unfall auch. Aber ich kann ihn nicht rückgängig machen.“ Um mit dem Ereignis besser umgehen zu können, hat sich die Striegistalerin auch Rat bei einem Verkehrspsychologen geholt. Dieser habe ihr bescheinigt, dass sie kein Alkoholproblem habe.

All dies sprach für die Angeklagte. Auch die Tatsache, dass sie bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, kam ihr zu Gute. Richterin Nancy Weiß rechnete der Angeklagten auch an, dass sie sich in einer persönlichen Ausnahmesituation befunden habe. „Auch wenn das das Verhalten keineswegs entschuldigt.“ 

Nicht nur die Probleme mit ihrem damaligen Freund hätten die Angeklagte belastet, sondern auch die Betreuung ihrer plötzlich schwer erkrankten Tochter, um die sich die Frau allein kümmere. Für ihre Alkoholfahrt wurde die Angeklagte von Richterin Weiß zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 27 Euro verurteilt. 

Ihren Führerschein muss sie acht Monate abgeben, fünf davon sind nach dem Unfall bereits vergangen. Mindestens drei Monate muss der Führerschein nach dem Urteil aber noch eingezogen bleiben. Die Frau nahm das Urteil an.

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