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Bauaufsicht untersagt massenhafte Hundehaltung

Um die Vierbeiner gibt es viel Streit in dem kleinen Ortsteil. Nun hat die Stadtverwaltung eine Entscheidung getroffen.

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Von Jan Lange

Es ist Sonntagmittag und von draußen dringt lautes Hundegebell in das Einfamilienhaus. Frank Hübner ist sofort auf 180. So gehe das fast jeden Tag, ärgert sich der Drausendorfer und findet zustimmende Blicke seiner Nachbarn, die sich in seinem Wohnzimmer versammelt haben. „Ausschlafen ist nicht möglich“, erklärt Lars Nazarenus, der einen Steinwurf von Hübners entfernt in einem der Siedlungshäuser wohnt. Schon früh am Morgen, würden die Hunde auf dem Nachbargrundstück anfangen zu bellen.

Als Beweis legt Frank Hübner ein handgeschriebenes Bellprotokoll auf den Tisch, welches er drei Monate lang geführt hat. Jeden Tag hat er dokumentiert, wie lange die Vierbeiner vom benachbarten Grundstück gebellt haben. Am 24. Juli waren es nach seinen Aufzeichnungen beispielsweise drei Stunden. Es gibt aber auch Tage, an denen die Hunde lediglich 16 Minuten angeschlagen haben. Nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes darf Hundegebell tagsüber zwischen 8 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 19 Uhr höchstens eine halbe Stunde lang dauern – und auch nicht länger als zehn Minuten am Stück.

Vor allem nachts sollten Hundehalter laut Mieterbund für Ruhe sorgen. In Drausendorf sei das nicht der Fall, behauptet Frank Hübner. „Manchmal fangen die Hunde nachts, um drei an zu bellen“, beklagt sich der Rentner.

Der Streit um die Drausendorfer Hunde beschäftigt seit Langem auch die Behörden und Gerichte. Die Anzeigen von beiden Seiten füllen mittlerweile einen ganzen Aktenordner. Dabei geht es nicht mehr nur um zu langes und zu lautes Bellen. Auch andere Vorwürfe stehen im Raum. Zittaus Pressesprecher Kai Grebasch bestätigt zwar, dass diverse Ordnungswidrigkeitsverfahren laufen, wollte sich dazu derzeit aber nicht weiter äußern.

Frank Hübner und seine Nachbarn sind keine fanatischen Hundehasser, einige von ihnen besitzen selbst einen Vierbeiner. Sie stören sich aber an der großen Anzahl der Huskys, die auf dem angrenzenden Grundstück leben. Die Zahl habe sich laut Hübner von Jahr zu Jahr erhöht. Mehr als ein Dutzend sind es mittlerweile. Aus Sicht der Nachbarn sei dies nicht zulässig, da es sich um ein Wohngebiet handelt. Diese Auffassung vertritt nun auch die Bauaufsicht der Stadt Zittau. Sie hat gemäß sächsischer Bauordnung für das Gelände eine Nutzungsuntersagung erlassen. Das bedeutet, dass auf dem Grundstück nur die Haltung von ortsüblichen Mengen von Haustieren gestattet ist. „Die Bezeichnung ‚ortsüblich‘ ist dabei recht dehnbar, in Drausendorf dürfen dies zwei bis vier Tiere sein“, erklärt Kai Grebasch. Für eine darüber hinaus gehende Haltung sei nach Einschätzung der Verwaltung das Gelände baulich nicht geeignet. „Die Halterin hat eine angemessene Frist gesetzt bekommen, die über diese Zahl hinaus gehenden Tiere andernorts unterzubringen“, so Grebasch.

Auf telefonische Nachfrage der SZ wollte sich die Besitzerin der Huskys nicht zu der Anordnung der Bauaufsicht äußern. Sie betonte lediglich, dass der Erlass noch nicht rechtskräftig sei.

In Drausendorf wird also so schnell keine Ruhe einziehen. Denn auch Frank Hübner und seine Mitstreiter wollen nicht nachgeben. Sie sehen sich in der Entscheidung der städtischen Bauaufsicht vielmehr bestätigt. Allerdings denken nicht alle Bewohner des kleinen Zittauer Ortsteils so. Es gibt auch Stimmen, die den Nachbarn der Hundebesitzerin eine Mitschuld an der Situation geben.