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Berufsausbildungsbeihilfe - Anträge persönlich abgeben

Jugendliche, die eine Berufsausbildung aufnehmen und nicht im elterlichen Haushalt wohnen, können beim Arbeitsamt Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) als Zuschuss zu den Unterhalts- und Ausbildungskosten beantragen.

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Jugendliche, die eine Berufsausbildung aufnehmen und nicht im elterlichen Haushalt wohnen, können beim Arbeitsamt Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) als Zuschuss zu den Unterhalts- und Ausbildungskosten beantragen. Antragsvordrucke für Auszubildende sind in allen Geschäftsstellen des Arbeitsamtes Bautzen erhältlich.
Jährlich zu Beginn des Ausbildungsjahres werden besonders viele Anträge auf diese Zuschüsse gestellt. Darüber hinaus ist im gleichen Zeitraum für alle bereits in Ausbildung Befindlichen über die Weiterbewilligung der BAB für den nächsten Ausbildungsabschnitt zu entscheiden. Das Anliegen des Arbeitsamtes Bautzen ist es, den Jugendlichen die beantragten und bewilligten finanziellen Mittel zeitnah zur Verfügung zu stellen. Dazu bedarf es aber auch der Mithilfe der Antragsteller, denn nur vollständige Antragsunterlagen können zügig bearbeitet werden, heißt es in einer Mitteilung des Amtes. Deshalb weist das Arbeitsamt Bautzen darauf hin, im eigenen Interesse alle Anträge und Erklärungen vollständig auszufüllen, die enthaltenen Fragen umfassend zu beantworten und notwendige Bescheide und Nachweise einzureichen. Es wird dringend empfohlen, die Antragsunterlagen persönlich abzugeben. Nur im Rahmen der persönlichen Abgabe kann sofort eine Überprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit vorgenommen werden. Außerdem würde so möglichen Verzögerungen bei der Bearbeitung vorgebeugt werden. (SZ)

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