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Biometrische Reisepässe zulässig

Mit digitalen Fingerabdrücken will die EU Passfälschung und illegale Einreise verhindern.

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Gelsenkirchen/Luxemburg. Die Speicherung digitaler Fingerabdrücke auf deutschen Reisepässen ist zulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern in Luxemburg entschieden. Die seit fast sechs Jahren geltende Praxis, biometrische Daten auf dem Ausweis zu speichern, entspreche dem europäischen Recht. Biometrische Reisepässe seien notwendig, um Betrug zu verhindern (Rechtssache C-291/12).

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