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Corona: Über 500 Verwarn- und Bußgelder

Viele Menschen im Landkreis Bautzen haben gegen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verstoßen. Einige erhalten jetzt Post vom Richter.

Von Theresa Hellwig
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Auch im Landkreis Bautzen kontrolliert die Polizei die Einhaltung der Corona-Regeln. Wegen Verstößen wurden bereits mehr als 500 Verwarnungen und Bußgeldbescheide erlassen.
Auch im Landkreis Bautzen kontrolliert die Polizei die Einhaltung der Corona-Regeln. Wegen Verstößen wurden bereits mehr als 500 Verwarnungen und Bußgeldbescheide erlassen. © dpa-Zentralbild

Bautzen. Kein gemeinsames Grillen mit den Nachbarn, keine Spritztour mit dem Motorrad ohne triftigen Grund, keine Geburtstagsfeier mit Freunden – zu den Kernzeiten der Corona-Krise galten auch im Kreis Bautzen strikte Regeln. Kontaktbeschränkungen bestehen noch immer. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld oder einer Strafe rechnen. Wie sieht es bislang im Landkreis Bautzen aus? Sächsische.de hat nachgehakt.

Wie viele Personen sind bei Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen erwischt worden?

Im Kreis Bautzen sind bisher 545 Verwarnungen und Bußgeldbescheide wegen eines Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnungen erlassen worden, teilt das Landratsamt mit. Häufig hatten die Betroffenen gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoßen, auch viele Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen und den Mindestabstand sind dabei. Auch einige Gewerbetreibende haben gegen Regeln verstoßen, sie hatten zu Beginn noch ihre Läden geöffnet – obwohl sie das nicht mehr durften.

Stichwort Denunziantentum: Verpetzen sich die Bautzener oft gegenseitig?

Täglich, berichtet das Landratsamt, rufen mehrere Leute an, um andere anzuzeigen. Die genaue Zahl der Anrufe werde allerdings nicht erfasst.

Wie tief müssen die Betroffenen jetzt in die Tasche greifen?

Das Ordnungsamt hat gegen jene, die gegen die Regeln verstoßen haben, Verwarn- und Bußgelder verhängt. Für fahrlässige oder geringfügige Vergehen hat das Ordnungsamt den Betroffenen Beträge von 55 Euro auferlegt, teilt das Landratsamt mit. Viele mussten aber auch tiefer in die Tasche greifen - und 150 Euro zahlen. Laut dem Bußgeldkatalog zur Corona-Schutzverordnung sind noch höhere Summen möglich – bis zu 500 Euro. Das könnte auf diejenigen zukommen, die gegen eine Betriebsuntersagung oder gegen das Verbot der Organisation von Versammlungen verstoßen haben.

Standen auch schon Personen vor Gericht?

Nicht nur das Ordnungsamt verteilt dieser Tage Post wegen der Verstöße gegen die Regeln. Einige derjenigen, die gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen haben, bekommen auch Post vom Gericht. Insgesamt elf Strafbefehlsverfahren, berichtet Staatsanwalt Christopher Gerhardi, gibt es in seinem Staatsanwaltschaftsbereich Görlitz und Bautzen bislang. Eine Person müsse zudem in der nächsten Zeit mit einem Eilverfahren rechnen, der Termin dafür steht aber noch nicht.

Wogegen haben Bürger im Kreis Bautzen konkret verstoßen?

Am 30. April, so berichtet das Landratsamt, sind an einigen Orten Menschen zu  Hexenfeuern zusammengekommen. Das dürfte „jetzt für die Beteiligten teuer werden“, so eine Sprecherin. Acht derjenigen, die nun ein Strafbefehlsverfahren am Hals haben, hatten Ende März in Hoyerswerda gegen die Regeln verstoßen. Die zwischen 18 und 57 Jahre alten Beschuldigten sollen an einer Auszugsparty teilgenommen haben. Etwa 15 Tagessätze sollen sie jetzt zahlen – rechtskräftig ist das aber noch nicht.

„Die Polizei wurde eigentlich nur wegen einer Ruhestörung gerufen“, schildert Christopher Gerhardi diesen Fall. „Früher hätte es dann geheißen: Machen Sie mal etwas leiser.“ Stattdessen mussten die Feiernden nun aber ihre Personalien preisgeben – und bekamen eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.

Andere der Strafbefehlsverfahren und auch das Eilverfahren gehen nur indirekt auf die Corona-Maßnahmen zurück: Demnach sind die Betroffenen bei Kontrollen zur Einhaltung der Coronaschutz-Regeln ausfällig geworden, berichtet der Staatsanwalt. Sie sollen Polizisten beleidigt haben.

Verstoßen viele gegen die Mundschutz-Pflicht?

Zahlen dazu liegen der Staatsanwaltschaft nicht vor, und das hat einen Grund: An einigen Orten ist das Aufsetzen des Mund-Nasen-Schutzes zwar eine Pflicht, ein Verstoß dagegen "wird aber nicht geahndet“, erklärt Christopher Gerhardi. Die Polizei müsse die Regel im Zweifel zwar durchsetzen – Sanktionen kann sie aber nicht erteilen. „Diese Regel ist also am Ende ein zahnloser Tiger“, ordnet der Staatsanwalt ein.

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