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Maik darf doch in den Hort gehen

Einem neunjährigen Jungen sollte in Ottendorf der Hortbesuch verwehrt werden. Grund waren Corona-Vorschriften. Nach einer SZ-Anfrage gab es eine Lösung.

Von Rainer Könen
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Schule ja, Hortbesuch nein. Einem neunjährigen Schüler sollte die Nachmittagsbetreuung verwehrt bleiben. Dann war es plötzlich doch möglich.
Schule ja, Hortbesuch nein. Einem neunjährigen Schüler sollte die Nachmittagsbetreuung verwehrt bleiben. Dann war es plötzlich doch möglich. © Armin Weigel/dpa (Symbolbild)

Ottendorf-Okrilla. Der kleine Maik* aus Ottendorf hatte sich in den vergangenen Wochen häufig nach seinem gewohnten Schulalltag gesehnt. Aber wegen Corona waren ja auch die Schulen dicht. Als der Neunjährige jüngst erfuhr, dass er am Montag wieder zur Schule nach Radeberg kann, war seine Freude riesig gewesen. Endlich wieder raus, die Schulkameraden nach langer Zeit treffen. Danach würde es zurück in den Schulhort nach Ottendorf gehen, den er seit der ersten Klasse besucht. Doch dann gab es in der vergangenen Woche in der Gemeinde Ottendorf-Okrilla eine neue behördliche Regelung. Die hätte für Maik bedeutet: Schule ja, Hort nein.

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