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Darf der Gemeinderat die Ortschaftsräte streichen?

Jede Gemeinde kann an sich über eigene Angelegenheiten bestimmen. Das ist aber nicht die ganze Wahrheit.

Von Anja Ehrhartsmann
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© Symbolbild: SZ

Gegen den Klingenberger Gemeinderatsbeschluss, die Ortschaftsräte aus der Hauptsatzung zu streichen, hat Ortsvorsteherin Anke Hertl im Namen des Beerwalder Ortschaftsrates einen schriftlichen Widerspruch an das Kommunalamt in Pirna geschickt. Daraufhin hat die Behörde, die zum Landratsamt gehört, nochmals genau nachgeprüft und dabei festgestellt, dass es in diesem Fall doch die Zustimmung der Ortschaftsräte bräuchte, um diese auflösen zu können. Eine Übersicht der SZ klärt entscheidende Fragen.

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