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Der lange Weg zum Hochwasserschutz

In Fischbach soll ein Flurbereinigungsverfahren eröffnet werden. Das dauert Jahre. Doch es bietet auch Möglichkeiten.

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© Thorsten Eckert

Von Nadine Steinmann

Arnsdorf. Jörg Balling vom Landratsamt Bautzen war ein wenig überrascht über die zahlreichen Gäste, die sich am Donnerstagabend im großen Saal des Fischbacher Kulturhauses eingefunden haben. „Normalerweise kommen nicht so viele Leute zu solch einer Informationsveranstaltung“, meint Balling. Doch viele Fischbacher hatten sich diesen Abend wahrscheinlich rot im Kalender markiert, schließlich sollte ein für die Einwohner der Arnsdorfer Ortschaft wichtiges Thema zur Sprache kommen: Das geplante Flurbereinigungsverfahren. Klingt erst mal nach einem sperrigen und komplizierten Begriff. Doch das Verfahren hat es unter anderem zum Ziel, die Problematik des immer wiederkehrenden Hochwassers in Fischbach in Angriff zu nehmen. Und genau das beschäftigt die Einwohner bereits seit Jahren. Sie hoffen deswegen, dass endlich etwas unternommen wird und sie nicht jedes Jahr, wenn der Schnee schmilzt oder ein Starkregen über Arnsdorf zieht, mit ihren Häusern absaufen. Das rege Interesse an der Veranstaltung war also eigentlich nicht verwunderlich.

Arbeistkreis soll her

Doch zufrieden waren die Bürger nach der Veranstaltung vermutlich auch nicht. Denn solch ein Flurbereinigungsverfahren nimmt mehrere Jahre in Anspruch, untersucht nicht nur die Gewässer in dem festgelegten Gebiet, sondern unter anderem auch die Grenzen der einzelnen Flurstücke sowie die Wege und Straßen. „Wie die Probleme hier vor Ort konkret aussehen, weiß ich jetzt noch nicht. Diese müssen wir uns jetzt erarbeiten“, erklärt Jörg Balling, der Sachgebietsleiter für den Bereich Flurneuordnung im Landratsamt Bautzen ist. Er versuchte am Donnerstag, den Bürgern den Prozess des Flurbereinigungsverfahrens näherzubringen. „Zunächst möchte ich einen Arbeitskreis bilden, der schaut, welche Maßnahmen in Fischbach notwendig sind, das zu untersuchende Gebiet festlegt und eine erste Kostenschätzung sowie einen Finanzierungsplan erstellt“, erklärt der Fachmann. Der Arbeitskreis soll dabei aus Vertretern der ansässigen Landwirte der Ortschaft, der Kommune, der Flurbereinigungsbehörde, Fachleuten sowie aus zwei bis drei Bürgern bestehen. „Sie kennen sich hier am besten aus. Sie bringen die Ortskenntnis mit und wissen, wo es klemmt“, erläutert Jörg Balling. Wenn der Arbeitskreis all dies zusammengestellt hat, wird es anschließend eine erneute Veranstaltung für alle Bürger geben, die im konkreten darüber informiert, was gemacht werden soll, wie viel es kostet und wer was zu zahlen hat. „Erst wenn sie damit einverstanden sind, wird das Flurbereinigungsverfahren auch angeordnet“, berichtet der Sachgebietsleiter. Das könnte dann nach aktueller Planung frühstens Ende des Jahres der Fall sein. Insgesamt schätzt der Fachmann, dass das komplette Verfahren 15 Jahre in Anspruch nehmen wird.

Schock über Zeitraum

Ein Zeitraum, der natürlich im ersten Moment für entgeisterte Blicke sorgte. Vor allem auch die Aussage von Jörg Balling, dass zum Thema Hochwasserschutz frühstens in drei Jahren bauliche Maßnahmen erfolgen können. Aufgeregtes Germurmel war die Folge, schließlich möchte keiner der Bürger in den kommenden drei Jahren ständig das Wasser im Haus stehen haben. Doch das Flurbereinigungsverfahren sei nach Angaben von Bürgermeisterin Martina Angermann die beste Variante, um Maßnahmen zum Hochwasserschutz zu realisieren. Vor allem so viele kleine Maßnahmen, wie sie in Fischbach notwendig sein werden. Die Gemeinde selbst könnte sich das nie leisten. „Es ist am Ende besser, drei weitere Jahre zu warten, als nie die Hoffnung auf Flutschutz zu haben“, betont das Gemeindeoberhaupt.

Sollten die Fischbacher das Verfahren wollen, wird es also vielleicht Anfang 2018 angeordnet. Anschließend muss sich die sogenannte Teilnehmergemeinschaft bilden. Sie besteht aus allen Grundstückseigentümern der Ortschaft. Diese wählen einen Vorstand, dem Jörg Balling als Fachmann vorsteht. Danach folgen unter anderem die Erstellung des Wege- und Gewässerplanes, eine Wertermittlung der Grundstücke sowie die Bemessung und Abmarkung der Flurstücke. Und was ist mit den Kosten? „Diese teilen sich in Verfahrens- und Ausführungskosten auf“, berichtet Jörg Balling. Die Verfahrenskosten übernehme zu einhundert Prozent der Freistaat Sachsen. Und auch die Ausführungskosten seien förderfähig. „Wenn es optimal läuft, kommen auf sie als Grundstückseigentümer nur zehn Prozent der Kosten zu“, erklärt der Fachmann. Im schlimmsten Fall seien es 18 Prozent.

Sprich: Auch wenn der Weg sehr lang erscheint, so lohnt es sich nach Aussagen von Jörg Balling und der Bürgermeisterin, ihn zu beschreiten. Fischbachs Ortsvorsteherin Christine Valley bittet daher auch alle Bürger, sich aktiv zu beteiligen und Problemstellen zu melden. Denn sie kennen ihre Heimat am besten.