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Dohna legt sich mit Schöffen an

Der Stadtrat lehnt sieben Bewerber ab, die Gründe bleiben rätselhaft. Das könnte gravierende Folgen für Stadt und Bürger haben.

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© Symbolbild: dpa

Von Heike Sabel

Dohna. Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die bei Strafprozessen an deutschen Gerichten mit über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten entscheiden. Doch vorher müssen andere über ihren Einsatz entscheiden. Was in den Stadt- und Gemeinderäten in der Regel reine Formsache ist, sorgt jetzt in Dohna für ein Debakel.

Alle Kommunen müssen laut Gerichtsverfassungsgesetz entsprechend ihrer Einwohnerzahl alle fünf Jahre an das Amtsgericht eine festgelegte Anzahl Bürger melden, die für ein Schöffen-Amt infrage kommen könnten. Pirna zum Beispiel 47, Heidenau 20 und Dohna acht. In Dohna hatten 13 Bürger Interesse bekundet und bei der Stadt ihre Bewerbung als Schöffe eingereicht. Denn den Kommunen obliegt es zunächst, zu prüfen, ob die Bewerber überhaupt geeignet sind. Am Ende meldete die Stadt nur fünf. Ein Bewerber war verstorben, sieben hat der Stadtrat in geheimer Abstimmung abgelehnt. Warum? Das ist ein Rätsel. Es gibt etliche objektive Gründe, die zur Ablehnung führen müssen. Dazu gehören unter anderem: zu alt oder zu jung, nicht in der jeweiligen Kommune wohnend, vorbestraft, frühere Stasi-Mitarbeit. Doch all dies traf bei den abgelehnten Dohnaern offenbar nicht zu. Die konkreten Gründe, die bei der geheimen Abstimmung im Stadtrat zur Ablehnung von sieben Bewerbern führten, werden nicht öffentlich gemacht, das Verfahren bleibt an dieser Stelle intransparent.

Eine der abgelehnten Dohnaerinnen hat sich beim Amtsgericht beschwert. Sie hat eine Vermutung, weshalb man sie nicht wollte: ihre Kritik an den Kita-Gebühren in der Stadt. Das wäre kein akzeptabler Grund für die Ablehnung, ist aber schwer zu beweisen. Und es ist nur eine Vermutung, sagt Andreas Beeskow. Der Richter ist Sprecher des Amtsgerichtes Pirna, das auf die Bestätigung in den Kommunen keinen Einfluss hat. Ihm ist jedoch so etwas wie jetzt in Dohna noch nie passiert. „Wirklich sonderbar und völlig unerklärlich“, sagt er.

Offiziell weiß das Gericht das alles noch gar nicht. Denn derzeit liegen die Listen mit den bestätigten Vorschlägen aus. Das sieht das Prozedere so vor. Erst wenn die Stadt Dohna also offiziell dem Amtsgericht mitteilt, dass sie zu wenig Vorschläge hat, wird das Gericht aktiv. Das bedeutet, es schaltet auch das Landratsamt ein. Das nämlich ist als sogenannte Rechtsaufsichtsbehörde für Dohna zuständig und muss über das weitere Vorgehen entscheiden.

Dohnas Bürgermeister Ralf Müller (CDU) sieht es gelassen. „Ich gehe davon aus, dass dem Amtsgericht Pirna genügend Bewerber zur Verfügung stehen.“ Schließlich sollte jede Kommune doppelte so viele Bewerber melden wie gebraucht werden. Außerdem habe manche ihr Soll übererfüllt. Doch so einfach ist das nicht. Schließlich sollen bei den Schöffen alle Orte, Alters- und Berufsgruppen vertreten sein.

Für die Dohnaer kann das Ganze noch zum Problem werden. Und zwar, wenn Gericht und Landkreis auf die acht Bewerber drängen. Dann können Einwohner als Schöffe zwangsverpflichtet werden, und wenn sie nicht zur Verhandlung erscheinen, droht ihnen ein Ordnungsgeld. Das sei zwar noch nie gemacht worden, sagt Beeskow, aber es gab auch noch keine Kommune, die so viele Bewerber ablehnte und damit ihr Soll nicht erfüllte. Für Bürgermeister Müller ist die Sache trotzdem erst einmal erledigt. „Wir haben getan, was wir konnten und warten die Reaktion des Amtsgerichtes ab.“

Bürgermeister können als Beamte nicht zum Schöffen-Amt verpflichtet werden.