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Der Verbraucher bekommt die Rechnung

Bonn. Die fünf großen Ölkonzerne haben gestern eine Abmahnung des Bundeskartellamtes erhalten - nicht wegen der Benzinpreiserhöhung von acht Pfennig je Liter zum Beginn der Woche. Vielmehr ist der Benzinpreis nach Expertenansicht, gemessen an Dollarkurs und Rohölpreis zu niedrig.

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Bonn. Die fünf großen Ölkonzerne haben gestern eine Abmahnung des Bundeskartellamtes erhalten - nicht wegen der Benzinpreiserhöhung von acht Pfennig je Liter zum Beginn der Woche. Vielmehr ist der Benzinpreis nach Expertenansicht, gemessen an Dollarkurs und Rohölpreis zu niedrig. Die Branche macht nach Schätzungen durch den Preiskrieg monatlich eine halbe Milliarde Mark Verlust.Nach Ansicht der Kartellwächter führt der Preiskampf dazu, dass der Mittelstand verdrängt wird und der Wettbewerb abnimmt. "Dies geht am Ende zu Lasten der Verbraucher", begründete gestern der Präsident des Kartellamtes, Ulf Böge, die Abmahnung. "Sie ist ein erster Schritt, aber vor allem muss die Rabattkarte der Dea verschwinden", sagte Stephan Zieger, Sprecher des Bundesverbandes freier Tankstellen, der SZ. Als Folge würden die Preise steigen. Die Verbraucher könnten dies jedoch hinnehmen, wenn der Wettbewerb erhalten bleibe. Die Ölkonzerne hätten den Preiskampf nicht aus der Portokasse gezahlt, dafür "kriegen die Verbraucher noch die Rechnung". Diese falle umso höher aus, je geringer die Konkurrenz sei.
Auch Jürgen Albrecht, Sprecher des ADAC in München, hält die Entscheidung des Kartellamts für richtig. "Die Behörde nimmt ihre Aufgabe wahr, dafür zu sorgen, dass die Spielregeln eingehalten werden", so Albrecht. Er sieht vorerst keine Konsequenzen für die Verbraucher. Die abgemahnten Mineralölkonzerne äußerten sich gestern nicht. (SZ/dpa)

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