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Dirk Mittrach von der Verbraucherzentrale rät: Die Versicherung sofort informieren

Im Landkreis sind etliche Häuser durch den Sturm beschädigt worden. Wer zahlt dafür? Hauseigentümer müssen sich an ihre Gebäudeversicherung wenden und die Schäden melden. Die schickt dann in der Regel einen Fragebogen.

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Im Landkreis sind etliche Häuser durch den Sturm beschädigt worden. Wer zahlt dafür?

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