Die Gemeinde Doberschau-Gaußig sorgt sich auch künftig um den Schutz von Bäumen. So hat der Gemeinderat jetzt eine neue Gehölzschutzsatzung beschlossen. Die alte war wegen der vom Freistaat gelockerten gesetzlichen Vorgaben nicht mehr zeitgemäß. So muss in Sachsen für das Fällen von Obst- und Nadelbäumen, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbenen Bäumen auf bebauten Grundstücken kein Antrag mehr gestellt werden. Auch für Bäume, deren Stammumfang in einem Meter Höhe nicht mehr als einen Meter misst, ist keine Fällgenehmigung mehr erforderlich.
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