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Domkantor Weber: Das ist widerrechtliche Drohung

Meißen. Im Streit zwischen der Meißner Stadtverwaltung und Domkantor Andreas Weber gibt es noch immer keine Einigung. Die Rechtsvertreter der Stadt haben ihre Forderung erneuert, dass Weber eine Unterlassungserklärung unterschreibt.

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Meißen. Im Streit zwischen der Meißner Stadtverwaltung und Domkantor Andreas Weber gibt es noch immer keine Einigung. Die Rechtsvertreter der Stadt haben ihre Forderung erneuert, dass Weber eine Unterlassungserklärung unterschreibt. Wegen eines Aprilscherzes zu Lasten der Stadtverwaltung hatte der Domkantor eine Abmahnung erhalten - verbunden mit einer angedrohten Strafe von 10 000 Mark.
Genau diese Forderung will der Domkantor jetzt anfechten. Nach seiner Auffassung handelt es sich nämlich um eine widerrechtliche Drohung. Dabei beruft er sich auf Paragraf 123 des Bürgerlichen Gesetzbuches. In seinem Brief an die Kanzlei Dr. Horn, Fischer &Coll. schreibt Weber, dass "das Inaussichtstellen von überzogenen Vertragsstrafen, ungerechtfertigten Prozessen und Strafanzeigen für ihn als alleinverdienenden Familienvater von vier Kindern ... ein empfindliches Übel darstellt."
Im gleichen Schreiben fordert Andreas Weber die Große Kreisstadt Meißen auf, die Abmahnung vom 31. März zurückzunehmen. Er bedauert, dass die Stadtverwaltung durch das unangemessene Vorgehen ihrer Rechtsverteter der Lächerlichkeit preisgegeben wurde. Eine öffentliche Entschuldigung der Anwälte würde er deshalb sehr begrüßen.
Von der Stadt wurde der Domkantor unterdessen zu einer Verkehrsschau mit der Kreisverkehrswacht und dem ADAC eingeladen. "Ich werte das als Signal einer entspannenden Gesprächsbereitschaft", sagt Weber. (Mo)

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