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Vier Straftaten und 15 Monate Gefängnis

Vor Gericht in Zittau wurde gegen einen 36-Jährigen verhandelt. Hauptanklagepunkt war eine Tat im häuslichen Umfeld unter Alkohol- und Drogeneinfluss.

Von Rolf Hill
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Symbolbild © Franziska Gabbert/dpa

Es war eine echte Herausforderung, mit der man während der Hauptverhandlung gegen einen 36-Jährigen aus Bertsdorf-Hörnitz vorm Amtsgericht Zittau konfrontiert wurde. Immerhin lagen gleich vier Anklageschriften vor. Und auch das war längst nicht das Ende der Fahnenstange. Aber dazu später. Zunächst sinngemäß und in chronologischer Reihenfolge zu den von Staatsanwalt Uwe Schärich vorgetragenen Anklagepunkten.

Im vergangenen Jahr baute der Angeklagte auf seinem Grundstück mehrere Cannabis-Pflanzen an. Diese Mini-Plantage wurde schließlich im Juni entdeckt und liquidiert. Zu diesem Punkt zeigte er sich sofort geständig. Die Droge sei ausschließlich für den Eigenbedarf gedacht gewesen, räumte er ein.

Hauptanklagepunkt war aber eine Tat im häuslichen Umfeld, die sich schließlich zum tätlichen Angriff gegen Polizeibeamte entwickelte. In den frühen Morgenstunden des 30. Juni vergangenen Jahres kam es zwischen dem unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehenden Angeklagten und seinem Vater zum heftigen Streit. Da der alte Mann das Schlimmste befürchtete, rief er die Polizei. Diese rückte nach Aussage der Beamten mit zwei Funkstreifenwagen an, fand aber den Beschuldigten nicht zu Hause vor. Auch eine Suche im Umfeld blieb ohne Ergebnis. Schließlich traf er aber doch mit dem Fahrrad ein und gab an, mit dem Hund unterwegs gewesen zu sein. Als ihn die Beamten aufforderten, zur weiteren Klärung mit nach Zittau zu fahren, wehrte er sich heftig und versuchte, einen der Polizisten gegen das Schienbein zu treten, was aber misslang. Als er zum Auto geführt wurde, trat er gegen die rechte Tür und beschädigte Teile der Beleuchtung. Ein in Zittau in die Wege geleiteter und anschließend im Fachkrankenhaus Großschweidnitz gemachter Test verlief sowohl in Bezug auf Alkohol als auch Drogen positiv. So sei es gar nicht gewesen, empörte er sich. Er habe zu Hause seinen Rausch ausgeschlafen. Da habe man ihn vom Sofa gezerrt und völlig grundlos wegschleppen wollen. Eine Darstellung, die natürlich in Anbetracht der Schilderung von drei Polizisten und deren dem Gericht vorliegenden schriftlichen Protokolle völlig unglaubwürdig erschienen.

Die dritte Straftat ereignete sich am 27. Januar diesen Jahres. Gegen 3.30 Uhr hielten sich Vater und Sohn im Flur des Hauses auf, als der Jüngere plötzlich eine Spraydose mit grüner Farbe zückte und den Älteren im Gesicht und auf dem Oberkörper mit grüner Farbe besprühte. Ein Glück für den Vater war, dass er seine Brille trug. So hielten sich die gesundheitlichen Schäden des Angriffs in Grenzen. Das sei ein reines Versehen gewesen, behauptete der Täter. Sein Vater sei irgendwie in den Farbnebel geraten, ohne das er es wollte. Die Fotos vom Tatort und vom Geschädigten sprachen allerdings eine andere Sprache. Er könne sich den wahren Grund nicht erklären, sagte der Vater, welcher übrigens wenige Tage nach dem Vorfall aus dem bisher gemeinsam bewohnten Haus auszog. Allerdings habe er eine Vermutung. In eben jener Nacht soll der Sohn seine Freundin verprügelt haben. Diese habe anschließend den Vater gebeten, sie nach Hause zu fahren. Der willigte ein, fuhr sie aber in Wahrheit zum Polizeirevier Zittau und erstattete Anzeige. Es könnte sich also um einen Racheakt gehandelt haben, meinte der Vater.

Der vorerst letzte Fall war ein Ladendiebstahl bei Kaufland an der Äußeren Weberstraße in Zittau. Hier ließ er eine Flasche Wodka und eine Dose Hundefutter mitgehen. Auch diese Tat räumte der Angeklagte ein.

Im Übrigen war er dem Gericht bereits bekannt. Immerhin standen im Auszug aus dem Bundeszentralregister bereits elf Eintragungen zu Buche. Die Palette reichte von Diebstählen, Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen, Volksverhetzung, Waffendelikten auch in der Schweiz, bis zu vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr. Die Folge waren nicht nur Arbeitsauflagen, sondern auch Freiheitsstrafen, von denen einige, die zur Bewährung ausgesprochen waren, dann doch noch vollstreckt werden mussten.

All das war für Staatsanwalt Schärich Anlass genug, keine Milde mehr walten zu lassen, zumal seiner Behörde bereits weitere noch nicht zur Hauptverhandlung zugelassene Strafsachen vorliegen. Er erkannte die Schuld in allen vier Fällen, also auf Verstoß gegen das BtM-Gesetz, tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung, Körperverletzung und Diebstahl. Sein Antrag lautete: Freiheitsentzug ohne Bewährung in Höhe von einem Jahr und drei Monaten.

Weniger schlimm ordnete der Verteidiger die Schuld seines Mandanten ein, wenngleich er natürlich sowohl die im Verlaufe der Beweisaufnahme genannten Fakten als auch das bisherige Schuldkonto nicht beiseite schieben konnte und wollte. Insgesamt aber plädierte er auf eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, die man durchaus noch zur Bewährung aussetzen könne.

Erwartungsgemäß schloss sich das Gericht unter Vorsitz von Richter Kai Ronsdorf dem Antrag des Staatsanwalts in voller Höhe an. Dabei verwies der Vorsitzende auch auf ein noch nicht entschiedenes Berufungsverfahren am Landgericht. Man wird sich wohl seitens der Justiz nicht nur in Zittau, sondern auch in Görlitz noch eine Weile mit dem Mann beschäftigen müssen.         

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