Drei Monate lang konnten Mieter ihre Zahlungen stunden lassen, wenn sie wegen der Corona-Situation in finanzielle Schwierigkeiten geraten waren. Dies betraf den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020. Mieter müssen wieder zahlen, auch wenn sie wegen der Corona-Krise in Kurzarbeit sind oder arbeitslos wurden. Kündigungen sind den Vermietern bei Zahlungsverzug wieder erlaubt. Zudem müssen Mieter innerhalb der nächsten 24 Monate aufgelaufene Rückstände aus den Monaten April, Mai und Juni 2020 nachzahlen.
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