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Ein Schatten weicht vom Kloster Wechselburg

Drei Mönche wurden 2010 suspendiert. Zwei von ihnen dürfen laut Dekret des Vatikans wieder seelsorgerisch tätig sein.

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Von Jan Leißner

Der Skandal um die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs und der körperlichen Züchtigung von Schülern im oberbayerischen Kloster Ettal hatte Anfang 2010 einen langen Schatten geworfen. Er reichte bis nach Mittelsachsen: Drei Benediktinermönche des Klosters Wechselburg waren Ende Februar von ihren Aufgaben als Jugendseelsorger beziehungsweise Pfarrer zweier katholischer Kirchgemeinden entbunden worden.

Für zwei von ihnen kam nun kurz vor dem Jahresende eine erlösende Nachricht vom Mutterkloster Ettal. Demzufolge dürfen nach einer Entscheidung der vatikanischen Glaubenskongregation in Rom Pater Gabriel Heuser und Pater Rupert Sarach wieder seelsorgerisch tätig sein. Beide waren bis Februar 2010 als Pfarrer eingesetzt, Pater Gabriel in der katholischen Pfarrgemeinde „Heilig Kreuz“ Wechselburg und Pater Rupert in der Kirchgemeinde „St. Theresia“, zu der neben Flöha die Gemeinden in Augustusburg, Oederan und Eppendorf gehören. „Es handelt sich um eine Art Unbedenklichkeitserklärung, die Rom nun nach monatelanger intensiver Prüfung der Vorwürfe abgegeben hat“, erklärte der frühere Prior von Wechselburg, Pater Gabriel. Die Entpflichtung vom Amt des Pfarrers sei auch keine kirchenrechtliche Strafe gewesen, sondern eine „Herausnahme im Sinne einer Klärung“. Dass diese nun zumindest für die zwei Benediktiner abgeschlossen ist, sei von der hiesigen Kirchgemeinde mit Erleichterung aufgenommen worden. Eine juristische Aufarbeitung der Vorwürfe kam nicht infrage, da die Vorfälle von körperlicher Gewalt gegenüber ehemaligen Schülern im Klosterinternat Ettal bereits zu lange zurückliegen. Pater Gabriel hatte sich bereits im März 2010 dazu bekannt, in seiner früheren Tätigkeit als Erzieher einen Schüler unangemessen körperlich gezüchtigt zu haben. Die Vorfälle lägen etwa 32 Jahre zurück. Den Vorwurf der Vertuschung wies der Benediktinermönch zurück. Im Zusammenhang mit der Aufklärungswelle am Ettaler Kloster sei er mit den Anschuldigungen erstmals konfrontiert worden. Über die konkreten Anschuldigungen gegenüber Pater Rupert wurde bis auf die unangemessene körperliche Züchtigung nichts bekannt. Wichtig ist den Patres, dass sie laut dem Dekret des Vatikans nicht von Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs betroffen sind. Nun werden die Mönche aber nicht automatisch in ihre früheren Ämter eingesetzt. Im Fall von Pater Rupert, der 20 Jahre lang für das Bistum Dresden-Meißen tätig war, wurde die Stelle des Pfarrers bereits kurz nach der Suspendierung neu besetzt.

Mit der Administration der Pfarrei in Wechselburg ist der als Polizeiseelsorger bekannte Pater Ansgar betraut. Die Entscheidung über den seelsorgerlichen Einsatz im Bistum trifft der Bischof. Ob der 71-jährige Pater Gabriel die Aufgabe des Pfarrers wieder übernimmt, ist unklar. „Wichtig ist, dass die Verunsicherung vorüber ist. Wir können ohne Einschränkung arbeiten“, so der Pater. Das gilt für alle der sieben Mönche im Kloster.

Das gilt aber nicht für den ebenfalls suspendierten Pater Georg, der im Kloster Wechselburg unter anderem in der Jugendseelsorge tätig war. Der frühere Erzieher im Ettaler Internat sieht sich mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs konfrontiert, ein Strafrechtsverfahren gegen ihn ist bisher nicht eröffnet worden. Solange diese juristische Aufarbeitung nicht abgeschlossen ist, werde die Kirche keine abschließende Bewertung vornehmen, meinte Pater Gabriel. Pater Georg hatte zuletzt die Anschuldigungen, die Vorfälle aus dem Jahr 2005 betreffen sollen, bestritten. (FP)