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Einzelnes Ungeziefer müssen Mieter hinnehmen

Unerwünschte Tierchen sind ein Mietmangel. Gerichte haben aber Grenzen gezogen.

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Einzelne Ameisen müssen Mieter ertragen. Nistet sich aber eine ganze Kolonie häuslich in der Wohnung ein, sollten sie den Vermieter informieren.
Einzelne Ameisen müssen Mieter ertragen. Nistet sich aber eine ganze Kolonie häuslich in der Wohnung ein, sollten sie den Vermieter informieren. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Von Sabine Meuter

An der Fassade krabbeln Ameisen, Tauben hinterlassen Dreck auf dem Fensterbrett, im Keller tummeln sich Kakerlaken oder im Bad gibt es Silberfische: Ungeziefer am und im Haus ist lästig. Schlimmstenfalls drohen Gefahren für die Gesundheit. Mieter sollten daher umgehend den Vermieter über den Befall informieren. Denn grundsätzlich ist es dessen Aufgabe, Schädlinge zu beseitigen. Schließlich hat er die Wohnung „in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten“, erklärt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Der Vermieter ist es deshalb auch, der die Kosten einer Schädlingsbekämpfung trägt. „Ungeziefer am oder im Haus ist ein Mangel der Mietsache“, stellt auch Rolf Janßen vom DMB Mieterschutzverein klar. Bis zur Beseitigung des Mangels kann der Mieter die Miete mindern.

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