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Ex-Bürgermeister Putzke stellt sich dem Lügendetektor

Im Prozess um sexuelle Nötigung versucht das ehemalige Stadtoberhaupt mit ausgefallenen Mitteln seineUnschuldzu beweisen.

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Von Alexander Müller

Am Mittwoch begann am Landgericht Dresden der neue Prozess gegen den ehemaligen Bürgermeister von Dohna, Friedhelm Putzke. Ihm wird sexuelle Nötigung vorgeworfen. Putzke war eigentlich 2006 vom Amtsgericht in Pirna schon freigesprochen worden, die Staatsanwaltschaft war aber dagegen in Berufung gegangen.

Während seiner Zeit als Stadtoberhaupt von Dohna soll Putzke die damalige Verwaltungsangestellte Regina Z. unsittlich berührt und bedrängt haben. So habe er sie hinter verschlossener Tür gegen einen Schrank gedrückt und sie gegen ihren Willen geküsst und angefasst. Oft habe er auch anzügliche Bemerkungen ihr gegenüber gemacht.

Putzke, der bei der Kommunalwahl im Juni seinen Posten verlor, bestreitet das und will nun mit einer ungewöhnlichen Methode seine Unschuld beweisen. „Er hat sich einem Lügendetektortest unterzogen“, erklärt sein Anwalt Ralf Neuhaus. „Mit den besten Ergebnissen, die man haben kann.“ Der Test wurde von Udo Undeutsch durchgeführt. Er ist Professor an der Universität zu Köln und hat sich mit diesem Verfahren bereits bei einigen Vorsorgerechtsstreitigkeiten einen Namen gemacht.

Zulässigkeit des Tests fraglich

Putzke musste verschiedene Fragen beantworten, wie etwa „Haben Sie Frau Z. geküsst“ oder „Haben Sie ihr an die Hose gefasst“. Den Test hält sein Anwalt Neuhaus für zuverlässig. „Die Maschine wertet unter anderem den Blutdruck und die Porenöffnungen aus.“

Doch in Deutschland gilt dieser Test bisher nicht als zulässiges Beweismittel. Vor zehn Jahren hatte sich der Bundesgerichtshof dagegen entschieden. Anwalt Neuhaus will es dennoch versuchen. In einem kürzlich durchgeführten Feldversuch habe das Verfahren eine Übereinstimmung von 97 Prozent erreicht. Das sei glaubwürdiger als Zeugen, die versuchen würden, sich nach Jahren noch an genaue Termine zu erinnern.

Äußerst kritisch steht dieser Methode Udo André gegenüber, der Rechtsanwalt der Nebenklägerin. „Ich halte nicht viel davon“, sagt er. So könne vielleicht mit Beruhigungsmitteln Einfluss auf das Testergebnis genommen werden. „Das ist ähnlich wie mit dem Doping.“

Der Prozess wird nächsten Mittwoch fortgesetzt. Dann soll auch entschieden werden, ob der Detektortest zugelassen wird. Ein Urteil wird im September erwartet.