Pirna. Lediglich mit einer Verwarnung ist gestern die Verhandlung vor dem Pirnaer Amtsgericht gegen die ehemalige Bürgermeisterin von Meusegast (Landkreis Sächsische Schweiz) zu Ende gegangen. Ingrid Eberlein (CDU) war Untreue vorgeworfen worden, da sie sich Ende 1998 reichlich 100 000 Mark selbst überwiesen hatte. Mit Gemeinderatsbeschluss zwar, aber der war rechtswidrig. Diese "außerordentliche Vergütung" hatte der Rat ihr zugesprochen, da sie weit mehr für die Gemeinde getan habe, als es der ehrenamtliche Posten verlangte. Das erkannten Gericht sowie Staatsanwältin auch an.
Der Weg sei aber der falsche gewesen. Zugute kam der Angeklagten, dass sie das Geld auf ein Verwahrkonto einzahlte - jedoch erst auf öffentlichen Druck nach Bekanntwerden der Transaktion. Gestern informierte Eberleins Verteidiger, sie verzichte auf das Geld.
Bereits im November vorigen Jahres war Eberlein zur einer 15-monatigen Freiheitsstrafe auf zwei Jahre Bewährung verurteilt worden. Hier waren von ihr unterschriebene Verträge zum Nachteil der Gemeinde Ursache. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig, da Berufung eingelegt wurde.
Diese zurückzuziehen und dafür im Gegenzug das 100 000-Mark-Verfahren einzustellen, ging nicht auf. Eine entsprechende Anregung des Richters wurde weder vom Verteidiger noch von der Staatsanwaltschaft aufgegriffen. (SZ/sab)
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